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Google: Ärger mit der Bildersuche

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11:40 - 14. Oktober 2008 von Thomas Kretschmann

Laut dem Hamburger Landgericht dürfen Betreiber von Bildersuchmaschinen urheberrechtlich geschützte Bilder nicht gegen den Willen von Rechte-Inhabern in Ergebnislisten anzeigen. Die Entscheidung des Gerichts wird als krasses Fehlurteil bezeichnet.

Ein Urteil des Hamburger Landgerichts könnte den Bildersuchdienst von Google, aber auch Bildsuchdienste anderer Anbieter in Bedrängis bringen. Gestern entschied das Gericht der Hansestadt, dass urheberrechtlich geschützte Bilder nicht bei Bildersuchmaschinen auftauchen dürfen, wenn der jeweilige Inhaber der Nutzungsrechte keine Erlaubnis dazu gibt.

Wie unter anderem das GoogleWatchBlog berichtet, hatte im konkreten Fall der Hamburger Thomas Horn gegen Google geklagt, weil fünf seiner Comic-Bildchen in den Ergebnislisten der Google Bildersuche auftauchen. Er besitzt die Rechte an der Figur »PsykoMaN« und will verhindern, dass deren Abbildungen von dort aus weiter kopiert werden können. Google selbst hat im eigentlichen Sinne keine Urheberrechtsverletzung begangen: Eingestellt wurden die Bilder nämlich von einem Lizenznehmer, ein anderer hat diese bei Google gefunden, davon Plakate drucken lassen und verkauft.

Wird das Urteil beispielsweise vom BGH bestätigt, könnte dies weitreichende Folgen für Bildersuchdienste haben. Denn mit der Sperrung einzelner Bilder ist es nicht getan. Das komplette Durchsuchen der Bilderdatenbank nach urheberrechtlich geschützten Dateien wäre laut Google zu aufwendig. Verklagt wurden zudem auch Yahoo und AOL sowie diverse Anbieter, für die Online-Suchdienste für Bilder und Fotos die Geschäftsgrundlage darstellen.

Google-Sprecher Kay Oberbeck nennt die Entscheidung ein »krasses Fehlurteil« und kündigte an, bis zur letzten Instanz dagegen anzukämpfen. »Das Urteil bringt deutsche Internetnutzer ins digitale Steinzeitalter zurück«, so Oberbeck.

Quelle: Tom's Hardware

Kommentare zum Beitrag
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tfis 14/10/2008 12:40
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-0+

Von den Hamburger Gerichten ist man sowas ja schon gewohnt...

I-HaTeD2 14/10/2008 12:50
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-1+

Echt dämlich. Wer nicht will das etwas geklaut wird sollte es so oder so nicht ins Internet stellen und wenn etwas geklaut wird sollte man da klagen wo es angebracht ist - beim Dieb!

Anonymer Nutzer 14/10/2008 12:56
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-0+

Also ich finde das richtig, es kann nicht angehen, dass durch Uhrheberrechte geschützte Bilder mit angezeigt werden können. Sicher ist dies ein Rückschlag, dennoch muss man auch das Uhrheberrecht des einzelnen berücksichtigen!

Anonymer Nutzer 14/10/2008 13:04
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-1+

Welche Uhr wird denn gehoben???

kalore 14/10/2008 13:12
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--2+

hmm, das mit urherberrecht und so weiter ist alles schön und gut, aber es ist definitiv die schuld von google, wenn wer schuld ist dann die seite die die Bilder hochgeladen hat. Bin mir da ziemlich sicher, dass das BGH da ganz vernünftig urteilt, ist man von ihm ja eigentlich gewohnt

Anonymer Nutzer 14/10/2008 13:23
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-0+

Eigentlich ist es logisch es wird ja nicht nur ein Dieb bestraft sondern auch der Heler.
Auch wenn es im Fall von Google keinen direkten Verdienst an dem Bild gibt, so verdient Google dennoch Geld in dem es diverse Dienste anbietet.
Und einer dieser Dienste ist der "Bilderdienst" und trägt einen Teil zur Google popularität bei, was bedeutet das sie dadurch Geld generieren.

Es ist zwar etwas abstrakt aber dennoch richtig.

Anonymer Nutzer 14/10/2008 14:43
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-2+

@I-HaTeD2
Na sowas kurzsichtiges aber auch...wer hat denn gesagt, das die Urheber das ins Internet gestellt haben?
Aber abgesehen davon vergehen derzeit etwa 24h von der Meldung bis es zu einer Sperrung kommt. Um mal beim Beispiel zu bleiben, in dieser Zeit können Bilder von »PsykoMaN« fleißig von Personen heruntergeladen werden, diese laden die Bilder dann wieder woanders hoch und irgendwie mal die Lawine zu stoppen ist nahezu unmöglich.
Daher ist es verständlich, dass Rechteinhaber ihren Besitz vor unberechtigter Vervielfältigung schützen wollen und solange man nicht kostenlos arbeitet oder all sein verdientes Geld verschenkt, sollte man Kritik an diesen Versuchen denke ich unterlassen.
Alternativ könnten natürlich die Bildersuchmaschinen auch Zugriff auf ihre Datenbanken mit Suchbegriffen, IP- und MAC-Adresse gewähren, aber das würde dann ja wieder die Rechte der breiten Masse verletzen. ;-)

michelbold 14/10/2008 15:15
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--2+

hmm....suchen = anbieten ?
der gute "psykoman" wird wohl kaum die bilder auf seiner seite gegen dl-geschützt haben oder ? wenn er was gegen publicity hat dann soll er sich nicht listen lassen bei google.

"Das Bild ist möglicherweise verkleinert dargestellt und urheberrechtlich geschützt."

verwerflich an der bildersuche könnte die tatsache sein, daß man das bild direkt laden kann und nicht über die hp des publishers gehen muss.
die suche an sich is imho nich das prob, eher die umsetzung von google was die anzeige angeht !

Anonymer Nutzer 14/10/2008 15:29
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--1+

Was ich mich jetzt frage: Es gibt doch so hübsche Dateien, wie die robots.txt, mit der man Suchmaschinen (bzw. ihren Crawlern) sagen kann, was sie von der Website (besser gesagt der Domain/URL) indizieren dürfen und was nicht... ich gehe mal streng von aus, dass die Bildersuche ebenfalls so ein Crawler ist und damit ähnlich steuerbar sein sollte. Ich wage ernsthaft zu bezweifeln, dass sich Google so aufs Glatteis begeben würde und nicht die Ausschluss-Möglichkeiten ihrer Crawler dokumentiert.

Ergo so eine robots.txt zusammengebaut und der Fall ist erledigt. Von meiner Homepage habe ich derzeit noch keine Bilder in der Bildersuche gefunden. Ich bin zwar nicht der obermässige WWW-Crack, aber gewisse dinge kann man dann halt einfach mal nachgoogeln (ja, da ist es wieder, das UN-Wort) und man wird fündig. und wenn mans selbst nicht machen möchte, dann lässt man halt eine FÄHIGE Webschmiede seine Webpräsenz zusammenfrickeln.

Also entweder ist der Autor von Psykowasweissich bzw. seine Promotion-Agentur einfach zu blöd, eine Webseite so restriktiv aufzubauen, dass der Google-Bildcrawler eben NICHT die urhebergeschützten Werke indiziert, oder Thomas Horn versucht einfach mal, ob man Google nicht doch bezwingen kann.

Ich persönlich finde die Google-Bildsuche sehr praktisch. Und wer seine Werke ned online (wie auch immer "verwertet") sehen will, soll sie dann halt verdammtnochmal in einen GESCHÜTZTEN Bereich der Website stellen.
Und JA, sowas kann man sehr gut mit PHP umsetzen!

Aber Hirn einschalten ist bei solchen "Künstlern" meist nicht mehr drin und angesichts der Karikaturen dieses Herrn wage ich zu behaupten, dass er sich vorher erstmal einen feinen Zug aus dem Joint genommen hat und dann mal seinen Rechtsanwalt bemüht hat, da beim LG Hamburg was zu erreichen...

Schade nur, wenn dann Millionen andere Nutzer wegen so einem Vollflachmaten dann auf sinnvolle Tools verzichten müssen, weil einer da wohl nicht in der lage ist, seine "Werke" dann entsprechend zu schützen, wenn er sie schon online stellt...

Und nein, ich bin kein Google-Sympathisant, aber manche Dinge von Google sind eben praktisch, auch wenn Googles Datensammelwut mittlerweile erscheckende Ausmasse erreicht hat.

acer2k 14/10/2008 15:46
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-2+

Du musst auch auf die Homepage von der Person um an das Bild zu kommen.
Sprich jeder der ein Bild in Originalgröße haben möchte, wird automatisch auf die Homepage geleitet.

Google speichert im Cache nur die kleine Version und wenn Psykoman oder wie auch immer keine Bilder von sich drin haben will, dann muss er ebend keine Bilder uploaden. Die kann jemand auch von seiner Homepage klauen und weiter benutzen. Schwachsinn dafür google verantwortlich zu machen. Google sollte davon Gebrauch machen ihn auch aus dem Suchindex zu werfen. Nix ist schlimmer als unbekannt im Internet zu sein :-)

In der Tat sind die Richter in Hamburg am schlafen.
Sollen Sie Fische fangen gehen.

Die Robots.txt Datei funktioniert auch bei Google Bildersuche. Ich würde sagen der Kläger hat grob fahrlässig versäumt seine Homepage richtig einzurichten.

Anonymer Nutzer 14/10/2008 15:50
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--2+

Es heißt dann immer:
Weil der und der zu blöd ist seine Bilder zu schützen...
Man kann nicht von einem Künstler erwarten das er sich mit HTACESS oder PHP auszukennen hat bzw. ein Datendiebstahl damit gerechtfertigt wird.

Immer diese Sinnfreien Kommentare.
Vielmehr müsste Google mal mehr darauf hinweisen, dass es sich um geschütze Inhalte handelt. Oder den Urheber darüber informiert, welche Daten öffentlich zugänlich sind!

MfG
Steffen

michelbold 14/10/2008 15:57
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-1+

Wishmaster :
Es heißt dann immer:Weil der und der zu blöd ist seine Bilder zu schützen...Man kann nicht von einem Künstler erwarten das er sich mit HTACESS oder PHP auszukennen hat bzw. ein Datendiebstahl damit gerechtfertigt wird.



welche intention hat der betreiber einer website ?
informationen verteilen.
genau das will er, ob er die mechanismen kennt ist egal.
ABER wenn er was macht und nicht weiß WAS er macht ist es sein problem, wenn er es machen LÄssT und demjenigen der es für ihn macht sagt er möchte nicht das seine bilder downloadbar sind DANN hat er richtig gehandelt. ansonsten ist es (imho) eigene dummheit.

soll er comics zeichnen und am kiosk verkaufen .. ach ich vergass .. das will ja anscheinend keiner ....

acer2k 14/10/2008 16:46
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-1+

Wenn ich zu doof bin eine robots Datei zu konfigurieren, sollte ich nicht eine Website entwerfen, sondern lieber diese entwerfen lassen. Google bietet eine komplett Hilfe zu den Robots Dateien. Es gibt genügens beispiel Robots Dateien die schon den Suchmaschienen verbieten die Seite zu durchsuchen.

Darüberhinaus ist jedes Bild der Bildersuche von Google ein Bild mit Copyright. Es ist irgendwo von irgendjemanden entstanden. Google klaut keine Bilder sondern infiziert Sie nur. Um an die Bilder zu kommen, wird man auf die Webseite des Anbieters gelenkt und das ist er selbst.
Und wenn er Sie da veröffentlicht ist er selbst schuld.

dave_braucht_urlaub 14/10/2008 17:06
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-1+

Google weist doch auch immer daraufhin, dass es sich bei den gefundenen Bildern um geschützte Bilder handeln könnte und man diese nicht ohne weiteres benutzen darf, oder? Das unterscheidet sich doch nicht davon, dass ich meinem Freund die Website des Künstlers nenne, wenn der nach seinen Comics sucht.

chill out 14/10/2008 18:01
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--1+

Also die Argumentation mit der robots.txt ist ja nun mal völlig weit hergeholt. Ich muss als Webseiten-Betreiber doch nichts davon wissen. Gleich zu argumentieren: "Dann soll man die Finger davon lassen" ist völlig blödsinnig. Ich kann nicht nach etwas googlen, von dem ich nichts weiß.

Ohne jetzt auf Details eingehen zu wollen, aber bei dieser Diskussion sollte jedem klar sein, meine Bilder gehören mir und niemand anderes. Und Google scheint sie wie auch immer zu nutzen. Ungefragt. Aktuell fahren die durch die Straßen und fotografieren Häuser. Vermutlich auch mein Haus. Muss ich jetzt in meinen Garten ein Schild mit robots.txt-Inhalt stellen, um das zu verhindern? Und wer das nicht tut, verliert das Recht an seinem Bild. Komische Argumentation irgendwie...

Chaos 14/10/2008 19:57
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-0+

Jap, irgendwelche Richter scheinen wirklich paar Gehirnzellen zu viel eingebüsst zu haben.

Anonymer Nutzer 15/10/2008 08:32
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-0+

Das Problem sehe ich einfach auch in der Technischen umsetzung. Woher soll Google denn wissen welches Bild angezeigt werden darf und welches nicht? Weil so gesehen ist jedes Bild Urheberrechtlich geschützt. Da kommt dann nämlich wieder der Punkt ins Spiel, dass es viel zu aufwendig wäre, den Index zu durchforsten und alle Urheberrechtlichen Bilder zu löschen.

An sich ist diese Bildersuche nämlich gar keine schlechte (wie so vieles von google :P ) idee gewesen.

f1delity 15/10/2008 09:37
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-0+

Zitat :wenn wer schuld ist dann die seite die die Bilder hochgeladen hat.

Ja, das ist aber nicht Google, da wird nur angezeigt was von irgendwem hochgeladen wurde und dein Suchwort enthält.

chill out 15/10/2008 13:24
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--1+

schrieb :

Das Problem sehe ich einfach auch in der Technischen umsetzung. Woher soll Google denn wissen welches Bild angezeigt werden darf und welches nicht? Weil so gesehen ist jedes Bild Urheberrechtlich geschützt. Da kommt dann nämlich wieder der Punkt ins Spiel, dass es viel zu aufwendig wäre, den Index zu durchforsten und alle Urheberrechtlichen Bilder zu löschen.

An sich ist diese Bildersuche nämlich gar keine schlechte (wie so vieles von google :P ) idee gewesen.



"Hab ich nicht gewusst" ist kein Argument. Wenn ich nicht weiß, ob ich etwas darf, muss ich es im Zweifel einfach lassen.

Denken 15/10/2008 14:17
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-0+

Offensichtlich sind die Richter oder deren Berater nicht die hellsten. Wer seine Bilder ins Internet ohne entsprechende Zugangs- und Zugriffsbeschränkungen sollte sich darüber im klaren sein, dass diese auch gefunden werden.

Der Rechteinhaber wendet sich mit seinen Daten an ein öffentliches Medium und nicht an einen geschlossenen Kreis.

chill out 15/10/2008 19:26
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--1+

Umkehrschluss: Ich lasse mein Fotoalbum im Garten liegen und verliere meine Rechte an meinen Bildern.

Ich habe den Eindruck, die Argumentation pro Google rührt von der Gier der Internet-User, alles immer, überall und umsonst haben zu wollen. Hat was von der Rechtfertigung der illegalen Musik-Sauger.

Anonymer Nutzer 16/10/2008 00:31
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-0+

OK, die logische Konsequenz aus diesem Urteil lautet: auch urheberrechtlich geschützte Texte dürfen von Google nicht angezeigt werden. Rechtlich gesehen besteht da kein Unterschied; das Urheberrecht ist für alle nicht-trivialen Werke gültig (und das kann z.B. schon dieses Forum-Posting sein).

Das würde uns nun also dazu führen, dass Suchmaschinen ohne explizite Erlaubnis der Rechteinhaber neben den Bildern auch keine Internetseiten mehr finden dürfen.

Wenn dieser Gerichtsspruch daher halten sollte, ist er letzten Endes eine Gefahr für Suchmaschinen und das gesamte Internet per se!!

kmueho 16/10/2008 01:57
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-0+

Das Urteil ist völlig krank!
Wenn jemand sein eigenes urheberrechtlich geschützes Material ohne Zugangsbeschränkung auf seine Website schiebt, muss er damit rechnen, dass sich Andere diese Seite ansehen. Das dürfte wohl auch dem unerfahrensten Internetuser klar sein. Auf welchem Weg die "Anderen" diese Website finden spielt doch gar keine Rolle.
Ich bin bestimmt kein unkritischer Google-Fan, aber solange die keinen Webshop aufmachen, auf dem sie Bilder von anderen Websites verkaufen, ist ihnen nichts vorzuwerfen. Im konkreten Fall sollte der Künstler sogar Google danken. Denn jetzt weiß er, welcher Lizenznehmer seine Bilder veröffentlicht hat und sollte statt Google denjenigen belangen....

Anonymer Nutzer 27/10/2008 14:47
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-0+

Es ist völlig ausreichend, wenn ich ich meine Bilder mit © versehe.Und sollte dann eine amerikanische Firma glauben, sie könnte Ihr Recht zum Allgemeinrecht verkörpern, indem sie es nur lange genug provoziert, muss diese Firma zahlen.Sowohl der Hehler in diesem Fall die Firma die den Bildersuchdienst ins Leben ruft, als auch derjenige der sie unwissend benutzt hat. Es darf rechtlich nicht anders sein. Erinnern wir uns mal an den nachgemachten Smart auus China. Copyright bleibt Copyright.Und jeder, der eben nichts mit diesem Metier zu tun hat, sollte hüten zu glauben, das er Ahnung hat.

Anonymer Nutzer 23/12/2008 22:38
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-0+

naja wie meine vorredner teilweise bereits bemerkten sollte man nur dann ein webseiten betreiber sein wenn man davon ahnung hat...
ich kann auch kein auto fahren ohne führerschein das ist so ziehmlich das selbe ;)
man stellt die informationen der welt zur verfügung weil man es WILL man wird in keinster weise dazu gezwungen dies zu tun...
selbst der unwissendste grundschüler weiss wie er etwas zu "googlen" hat.
wer sich die arbeit nicht machen möchte seine sachen geschützt zu platzieren ist selber schuld da gibts kein mitleid schliesslich wurden die bilder von demjenigen selber hochgeladen aus freien stücken !
man wird zudem über die homepage des betreibers geleitet also ist die sache auchnoch transparent...
sonst könnte er jeden seiner besucher anzeigen weil er sein ach so tolles bildchen runtergeladen hat ;)
auch der download von urheberrechtlichen sachen ist strafbar und ein download geschiet beim betrachten der jeweiligen webseite - sowas nennt sich cache

kurzum
wer keine ahnung hat solls sein lassen oder nicht heulen

chill out 24/12/2008 10:25
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-0+

Immer wieder interessant, wie versucht wird, die eigene Meinung oder das eigene Wunschdenken zu einem Gesetz zu erklären.

Fazit Deines Beitrags: Diebstahl ist erlaubt, wenn der Eigentümer keine ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen hat.

Kommentare auf dieser Seite geschlossen.