GEZ mahnt Website ab - wegen Begriffen, die jeder nutzt
Nächste NewsGeht es um Zahlungen an die GEZ, schreibt und spricht jeder von der »GEZ-Gebühr«. Das passt der Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht: Künftig soll es »gesetzliche Rundfunkgebühren« heißen.
Eine Abmahnung kassierte das Wissensportal akademie.de von der Rechtsabteilung der GEZ. Die Webseitenbetreiber sollen sich dazu verpflichten, laut GEZ »nicht existente« beziehungsweise »falsche« Begriffe wie GEZ-Gebühren, PC-Gebühr oder auch Gebührenfahnder, GEZ-An- und -Abmeldung nie wieder zu verwenden. Grund: Die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, »ein negatives Image der GEZ hervorzurufen«. Bei jeder weiteren öffentliche Verwendung eines solchen »Verbotsworts« sind 5100 Euro fällig.
Bislang hatte akademie.de wie viele andere Webseiten auch regelmäßig über die GEZ berichtet. Nur ungleich ausführlicher: Man war stolz auf das rege Interesse der Leser an kostenlosen Tipps und Musterbriefen zur GEZ-Abmeldung oder zur PC-Gebührenpflicht. Nun hat akademie.de alle Beiträge zum Thema GEZ abgeschaltet, bis zur weiteren Klärung der Rechtslage erklärt sich die Website zur »GEZ-freien Zone«.
Dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, wird folgendermaßen dargelegt: »Bei den von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zensierten Begriffen handelt es sich vor allem im Web um umgangssprachlich geläufige Wortbildungen zum Thema Rundfunkgebühren«, so akademie.de auf seiner Webseite. Laut Google-Sucherergebnis vom 23. August 2007 finden sich im deutschsprachigen Internet allein die Verbotsbegriffe PC-Gebühr(en) auf 37.100 (31.900) Webseiten und die angeblich nicht existente(n) GEZ-Gebühr(en) auf 99.500 (225.000) Webseiten.
Beim obersten Google-Treffer bei der Suche nach GEZ-Gebühren heißt es dann auch »Willkommen bei der GEZ ...«. Die nach GEZ-Meinung »nicht existenten«, »falschen« Begriffe kommen auf deutschsprachigen Webseiten rund 3.000 mal häufiger vor als die Ersatzformulierungen, die die GEZ gerne hätte. Die akademie.de-Seite zeigt eine Tabelle, welche Begriffe genau die GEZ für falsch hält. Darunter auch GEZ-Anschreiben, GEZ-Verweigerer, PC-Gebühr und GEZ-Anmeldung.
| Falsch | Richtig |
|---|---|
| GEZ-Gebühren | gesetzliche Rundfunkgebühren |
| GEZ für PC zahlen | gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
| GEZ-frei | von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit |
| GEZ-Gebührenpflicht | gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht |
| GEZ-gebührenfrei | von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit |
| GEZ-Rundfunkgebühr | gesetzliche Rundfunkgebühr |
| PC-Wegelagerei-Gebühr der GEZ | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
| GEZ-Gebührenfahnder | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
| GEZ-Fahnder | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
| GEZ-Zwangsanmeldung | Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist |
| GEZ-Anmeldung | gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte |
| GEZ-Abmeldung | gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte |
| GEZ-Anschreiben | Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
| GEZ-Brief | Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
| GEZ-Briefserien | mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
| GEZ-Gebührenbescheid | Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr |
| GEZ-Widerspruchsbescheid | Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr |
| GEZ-Antwortbogen | dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV |
| GEZ-Fälle | Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht |
| GEZ-Verweigerer | offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint |
| PC-Rundfunkgebühren | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
| PC-Gebühr | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
| Privatfahnder | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
| Gebührenjäger | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
| Gebührenhäscher | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
| Provisionsjäger | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
| Fangprämie | Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten |
| Kopfprämie | Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten |
| Jagdrevier des Gebührenfahnders | Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten |
| Mitglied der Rundfunkgebührenzahler | Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht |
Quelle: tom's hardware DE
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HAHA !!!
Interessant... und zu 70% aller erwähnten "erwähnungsverbote" füren bei Google direkt zur GEZ.
In diesem Augenblick weiss ich gerade nicht ob ich lachen soll ab dieser Absurdität oder weinen wie jemand auf solche stumpfsinnigkeiten kommt!
Ich wäre dafür die GEZ selbst abzumahnen und die verwendung dieser Wörter zu unterlassen.
Wäre interesant wieviele Prospekte, Dokumente und sonstiger Papierkram neu gedruckt werden müsste, soll ja angeblich aufwendiger sein als mal kurz eine Homepage umzugestalten.
Schafft die GEZ doch einfach ab. Die öffentlich rechtlichen Sender können genug durch Werbung und Sponsoren verdienen. Und wenn ARD nun Werbung schaltet. Solange es diese unnötige Instanze zum Geldschäffeln gibt, wird der arme, hartarbeitende Steuerzahler darunter leiden müssen.
Was für einen Umsatz hatte die GEZ letztes Jahr? 7,7 Mrd Euro? Was passiert mit Geld? Kommt es dem Steuerzahler zu gute? Dem Staat? Kindern in der dritten Welt? Werden gute Arbeitsplätze geschaffen? Und damit meinte ich jetzt nicht "Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter". Und niemand kann mir erzählen das die GEZ Ausgaben in solch einer Höhe haben.
Just 2 cents,
Ahja, noch was zum Thema:
Lächerlich. Abmahnungen über eigentlich schon eingebürgerte Wörter. Was kommt als nächstes ? Für jedes ausgesprochende "nicht existenten" Wort muss man der GEZ einen bestimmten Betrag im Monat zahlen?
Ohje, das kann in ferner Zukunft ja heiter werden.
Oh man!
Selten so gelacht wie beim Anblick dieser Tabelle...
Ich hab mir mal den Spaß gemacht und ausgerechnet, dass sich die Anzahl der Buchstaben, wenn man jeden Begriff einmal Verwendet von 487 auf 2.105 erhöht, also um ca. 330% !!!
Außerdem wird die Abzocke dadurch auch nicht besser.
Generell muss ich aber sagen, dass ich schon für die öffentlich-rechtlichen Sender (auch mit Gebühr) bin, da man nur so weitestgehend unabhängige Berichterstattung erwarten kann. Man sieht es ja bei allen privaten Sendern, die Werbung findet nicht nur im Vordergrund während der Werbepausen, sondern eingebaut ins komplette Programm, statt. Und ohne ARD & Co. wäre es Konzernen und Lobbys viel zu leicht möglich noch mehr Einfluss auf die aktuelle Politik zu nehmen.
Es sollte aber dringend an der Methodik der Geldeintreibung gearbeitet werden.
Fazit: Gebühren Ja - GEZ Nein!
Das sollte man eher generell als GEZ-Abzocke bezeichnen !
Haha !!!
So ein Nonsense, als ob das das Ansehen der GEZ positiv beeinflussen könnte. Zudem kann man doch gängigen, nicht beleidigenden Sprachgebrauch nicht verbieten?
Vielleicht klagen ja Politessen bald gegen den Begriff "Strafzettel" und verlangen die Bezeichnung "Ausgleichsbeitrag zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung", nur um ihr Image zu verbessern...^^
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