- Playstation 3 zum Komplett-PC umrüsten: Ubuntu Linux aufspielen
- Enemy Territory: Quake Wars
- Starcraft 2
- Extravagantes Case Modding: Reizend teuer
- Abhängig durch Zocken: Das Spiel mit der Sucht
- Far Cry 2: Neue Screenshots und Demovideos
- Treiberupdate bringt 45 Prozent mehr 3D-Leistung
- Legend - Die Hand Gottes: Spiel ohne Zielgruppe?
- Crysis: Ultimativer Grafikchip-Vergleich
- Battlefield 2: König von Karkand
8 - Clan-Rechtsform GmbH
An einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligen sich Personen mit einer Kapitaleinlage. Die GmbH hat Rechte und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen, vor Gericht klagen und verklagt werden. Die GmbH haftet in erster Linie mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Zur Gründung ist mindestens eine Person notwendig. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (soll im Zuge einer Gesetzesänderung auf 10.000 Euro verringert werden). Die GmbH muss alle Verbindlichkeiten mit dem eigenen Vermögen unbeschränkt begleichen. Verletzt der Geschäftsführer seine Pflichten, haftet er der GmbH für den entstandenen Schaden mit seinem Privatvermögen.
»Mit steigenden Umsätzen erhöhen sich auch die Risiken. Eine Personengesellschaft greift im Haftungsfall komplett auf die Gesellschafter und deren Privatvermögen durch. Das birgt Risiken, die keinem von uns wirklich zusagen. Vor allem dann nicht, wenn man eine Familie gründet. Andreas Thorstensson, Ralf Reichert und ich haben das Stammkapital eingelegt. Dafür bringt die GmbH sicher auch einen Hauch mehr Seriosität mit an den Verhandlungstisch.«
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Danke für den Tipp. Ist korrigiert.
in die Ltd. - Falle sind schon einige unternehmen getappt!
Ich bin seit längerer Zeit passiver THG-Leser und habe mich entschlossen, THG für einen schönen Bericht mal Danke zu sagen. Da ich mich nicht in der eSports-Szene bewege, ist es mal schön zu sehen, welche professionellen Züge das ganze angenommen hat.