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Arbeitgeber darf private Internetnutzung regeln
Quelle : Tom's Hardware – Kategorie : Weitere...
Tags: arbeitgeber, umfang, internetzugang, private, nutzung, mitarbeiter 0 Kommentare
Arbeitgeber dürfen regeln, in welchem Umfang ihre Mitarbeiter den Internetzugang am Arbeitsplatz für private Zwecke nutzen können.
Der Betriebsrat habe in diesem Fall kein grundsätzliches Recht auf Mitbestimmung, berichtet der Personalverlag aus Bonn. Entsprechende Regelungen können schon im Arbeitsvertrag getroffen werden. Der Arbeitgeber kann so die private Nutzung auch ganz verbieten.
Der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass grundsätzlich immer nur von einem mit einem Virenschutzprogramm gesicherten PC aus im Internet gesurft wird. Der Arbeitgeber kann allein entscheiden, ob er die private Web-Nutzung erlaubt. Geht es dann aber um die Ausgestaltung oder die Kontrolle der privaten Nutzung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht.
Dies leitet sich ab aus seinem Mitbestimmungsrecht aus Paragraf 87 Absatz 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) beziehungsweise Paragraf 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG.
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