British Telecom will Lizenzgebühren für Hyperlink-Patent
Nächste NewsDie British Telecom hat vor dem Bezirksgericht New York Süd Klage gegen den Internet-Provider Prodigy wegen Verletzung eines Hyperlink-Patents erhoben. Bereits im Juni dieses Jahres hatte BT Prodigy und 17 weitere US-Provider dazu aufgefordert, für die Nutzung der Hyperlink-Technik Lizenzgebühren zu zahlen. Sollte die Klage Erfolg haben, wird der Telekom-Konzern auch gegen die anderen Provider vorgehen. Nach Angaben der BT habe man bereits 1976 ein entsprechendes Patent beantragt, das auch tatsächlich im Jahre 1989 unter der US-Patentnummer 4,873,622 zugeteilt wurde. Auch in anderen Staaten habe man sich Patente ausstellen lassen, diese seien aber bereits verjährt. Das US-amerikanische Patent gilt hingegen noch bis Oktober 2006. Ob die BT ihren Anspruch durchsetzen kann, ist allerdings fraglich. In den USA gilt der Grundsatz der "prior art". Danach wird ein Patent unwirksam, wenn ein Dritter nachweisen kann, dass er bereits vor Einreichung des Patents über die strittige Technik verfügte. In Frage kommt hier insbesondere Ted Nelson, der Begründer des Xanadu Projekts. Bereits 1965 verwendete er in einem seiner Bücher den Begriff Hypertext.
Quelle: Tom's Hardware
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