Bundesverfassungsgericht schützt Bertelsmann vorläufig vor Napster-Klage

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20:05 - 28. Juli 2003 von Fritz

Im Verfahren "die Musikindustrie gegen Napster", die zu astronomischen Schadensersatzforderungen gegen den zeitweiligen Napster-Besitzer Bertelsmann führte, ist eine überraschende Wende eingetreten: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am vergangenen Freitag, dass eine Zustellung der Klage vor einem amerikanischen Gericht gegen Bertelsmann erst dann möglich sei, wenn das höchste deutsche Gericht über die Verfassungskonformität der Klage entschieden habe. Möglicherweise sei nämlich das Verfahren nur dazu gedacht, einen Mitbewerber aus dem Markt zu drängen, was dem deutschen Grundgesetz widerspräche. Bisher waren nur US-Gerichte mit Entscheidungen von internationaler Tragweite aufgefallen.

Quelle: Tom's Hardware

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