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Elektronische Signatur gilt wie händische Unterschrift

21:21 - Mittwoch, 28. August 2002 von Florian Schmidt
Quelle : Tom's Hardware – Kategorie : Weitere...
Tags: elektronische, signatur, gilt, wie, haendische, unterschrift 0 Kommentare

Das "dritte Gesetz für verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften" stellt die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleich.


Auf der Homepage des Innenministeriums verlautet eine Pressemitteilung, dass der Weg für die juristische Anerkennung der elektronischen Unterschrift jetzt frei ist. Sofern sich die Signatur-Systeme an die vom Bund vorgegebenen Standards halten, sind sie rechtlich der geschriebenen Unterschrift gleichwertig.


Das Gesetz schaffe die rechtlichen Grundlagen für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes, zitiert die Pressestelle den Minister und verweist dabei auf die eGovernment-Pläne der Regierung. Diese habe sich schließlich verpflichtet, in den nächsten vier Jahren mehr als 350 Dienstleistungen der Bundesverwaltung im Internet bereitzustellen - was teilweise ohne verbindliche elektronische Unterschrift gar nicht funktioniert hätte.


Als erstes sollen Steuerzahler und Finanzministerium davon profitieren: Steuererklärungen soll der Bürger in Zukunft elektronisch abgeben können. Die Bearbeitungszeit für diese Erklärungen reduziere sich dabei erheblich, wird Schily zitiert.


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