Nun unter OT und nicht mehr für die Win98-Nutzer: Habe gerade gestern in der ADAC Motorwelt 6/2003 unter "Fahrpraxis Walter Röhrl" den untenstehenden Artikel zum Thema gefunden.: Abstand, der Leben rettet <p style="text-indent:0.5cm;">Als begeisterter Radfahrer werde ich nicht müde, den Autofahrern immer wieder einzubläuen: Abstand 1,50m! . Warum? Weil er auch mal ins Schwanken gerät oder einem Schlagloch ausweichen muss.</p><p style="text-indent:0.5cm;">Ich bin oft mit dem Rad auf Landstraßen unterwegs. Wenn ein Auto von hinten kommt, dann erwarte ich sogar, dass sein Fahrer vollkommen auf die andere Seite rüberfährt, wenn er mich überholt. Anderseits packt mich die volle Panik, wenn gleichzeitig von vorne und von hinten ein Auto kommt. Dann weiß ich nämlich, was gleich passiert: Der Hintermann wird knapp 30cm an meinem Lenker vorbeidüsen. Bitte nicht: Bremst ab, Autofahrer! Vor allem bei Kindern, die können oft keine gerade Linie fahren.</p><p style="text-indent:0.5cm;">Allerdings müssen Fahrradfahrer auch selbst was für ihre Lebensversicherung tun, zum Beispiel vor dem Abbiegen klare Zeichen geben. Und sich auffällig anziehen, am besten gelb oder rot. Und Radwege nur in der erlaubten Richtung benutzen. Sonst müssen sie damit rechnen, von Autofahrern übersehen zu werden. Weil die eben nicht mit einem Geister-Radler aus der falschen Richtung rechnen. Zum Schluss noch eines: Es gibt kaum Autofahrer, die nicht auch Rad fahren und umgekehrt. Und trotzdem ist oft der eine des anderen Feind. Man kann nur hoffen, dass ein kleines Wunder passiert und wir künftig toleranter miteinander umgehen. Radler und Autofahrer - auf eine gute Partnerschaft! Bem.: Der ADAC und speziell die Autoren der Motorwelt glänzen i.d.R. weder bezüglich Kenntnissen über die Bedürfnisse von Alltagsradlern im Straßenverkehr noch über durchaus vorhandene Untersuchungen zur Unfallsicherheit von üblichen Radverkehrsanlagen. Walter Röhrl hat aber in seiner aktiven Zeit als Rallyefahrer jedes Jahr teils deutlich über 10000km Ausdauertraining auf dem Rennrad gemacht, trat auch als Schutzherr sowie Teilnehmer des [URL=http://www.hernolds-radseiten.de/index.shtml?/Touren/Arber99.htm>Arber-Radmarathons[/url] auf und ist so über die Verhältnisse auf Landstraßen bestens informiert.
Was mir bei manchen Radfahrern aber nicht in den Kopf will. Mittig auf der Landstrasse fahren und 20m weiter rechts, verläuft quer durchs Feld ein zementierter Radweg wo sogar Laternen für die abendlichen Radler aufgestellt wurden. Dies intolerante Verhalten kann ich nun wirklich nicht abhaben, und muß es zur Zeit ein bis zweimal die Woche auf dem Arbeitsweg ertragen. Das sind meistens eben jene "Rennfahrer", die meinen mit 40km/h ist man zu schnell für den Radweg und muß deshalb die 70er Zone-Landstrasse möglichst mittig blockieren. Auch wenn mir die Galle jedesmal bis zu den Ohren schäumt, achte ich eigentlich auf ausreichenden Abstand beim Vorbeiziehen. eines Tages jedoch konnte ich es mir nicht verkneifen einem besonders penetranten Exemplar beim Vor-Ihm-Einscheren zu zeigen, daß mein alter 320i blauen Dunst aus seinem Auspuff zaubern kann. Ansonsten stimme ich dir zu 6522. Man muß sich nur mal auf die Radfahrer-Seite begeben (so geschehen am Vatertag ;-) und merkt plötzlich, daß die Welt auf der Tretorgel gleich viel anders aussieht. Saty ____ [color=orange]Linking the Past</font color=orange> www.foers.de/satyrium
Ich fahre auch sehr viel Fahrrad, so etwa 4000 KM im jahr (nur weil ich noch nicht 18 bin). Hatte bisher noch nie einen Unfall mit nem Auto.zum Glück obwohl ich auch schnell fahre. Meiner Meinung aber sehr umsichtig.und Landstraßen blockieren tu ich erst recht nicht.*rofl* Machts gut! LukasT
Haha hat keinen Führerschein. Armes Schwein tust mir leid, denn auch fahrradfreundliche Städte sind nur solange fahrradfreundlich wies die Autofahrer wollen. Boh schon so spät. ich muss weg!
Wirklich gute Radwege™ benötigen keine Benutzungspflicht, sie sind sind aber etwa so selten wie ein dauerhaft mit 1600MHz taktbarer DURON 1200. Irgendein Haar in der Suppe läßt sich immer finden, meist sind es mehrere. Übrigens auch bezüglich der Sicherheit. Mindestens aber wegen der um ein Vielfaches erhöhten Pannenhäufigkeit, da dort gerne Scherben von Einweg-Glasflaschen liegen, die auf der Fahrbahn von den in dieser Beziehung unempfindlichen Autoreifen zermahlen und aus der Fahrspur geräumt werden. Ich habe das deutlich bemerkt, als ich von einem Ort praktisch ohne Radwege in einen Ort umgezogen bin, an dem ich Radwege praktisch nicht vermeiden konnte. Fahrprogramm vorher: Ca. 5500km im Jahr, davon mindestens 2000km Forst- und Waldwege. Fahrprogramm hinterher: Ca. 2000km im Jahr, nur noch 500km Forst & Waldwege. Pannen vorher: So alle 10000km. Allein in den ersten 4 Wochen nach dem Umzug hatte ich drei Reifenpannen. Wer Rennrad fährt, meidet so etwas wie die Pest, auch weil die sicher fahrbare Höchstgeschwindigkeit ein sinnvolles Trainieren nicht zuläßt. Mit dem Mofa darf man dort im Regelfall langsamer und auf der Straße fahren. Die Rechtssprechung sieht 25km/h als absolute Obergrenze auf Radwegen an, bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen im Begegnungsfall noch deutlich weniger, auf per Fahrrad auf einem Zusatzschild freigegebenen Fußwegen maximal Schrittgeschwindigkeit (was in der Praxis auch Führerschein-Inhaber meist nicht wissen). Für letztere Wege gibt es aber keine Benutzungspflicht (was in der Praxis auch nicht jeder Führerschein-Inhaber weiß). Zu rechtlichen und Sicherheits-Aspekten von Radwegen siehe auch bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html.
Hy, mom soweit ich informiert bin, ist der Radweg zwingend zu verwenden.. (als Kraftfahrer muß/sollte ich mich auch an entsprechende Geschwindigkeiten halten) Wenn jemand der Auffassung ist das er sich trotz eines vorhandenen Radweges auf der normalen Straße bewegen möchte, dann soll erauch Biteschön das Risiko selbst tragen.. Gemeint sind hierbei freilich auch die Möchtegern Radprofis, welche in Gruppen auftreten, und meinen Sie müssten sich in 5 Reihe nebeneinander bewegen, und nicht wie vorgesehen, hintereinander. Auch verurteile ich die jenigen, die meinen Sie müssten ohne irgendeine Absicherung, durch zB einen hinterher fahrenden PKW mit entsprechender Kennzeichnung, durch die Gemarkung kurven.. Damit meine ich die nicht vorhandene Verkehssicherheit durch entsprechende Maßnahmen wie Reflektoren oder gar Licht. Nicht das ihr denkt ich sehe das nur als Kraftfahrer, ich selbst habe genug Zeit auf meinem Fahrrad verbracht, um das auch aus deren Seite beurteilen zu können.
Hy, mom soweit ich informiert bin, ist der Radweg zwingend zu verwenden.. (als Kraftfahrer muß/sollte ich mich auch an entsprechende Geschwindigkeiten halten) Wenn jemand der Auffassung ist das er sich trotz eines vorhandenen Radweges auf der normalen Straße bewegen möchte, dann soll er auch Bitteschön das Risiko tragen.. Gemeint sind hierbei freilich auch die Möchtegern Radprofis, welche in Gruppen auftreten, und meinen Sie müssten sich in einer 5-Reihe nebeneinander bewegen, und nicht wie vorgesehen, hintereinander. Auch verurteile ich diejenigen, die meinen Sie müssten ohne irgendeine Absicherung, durch zB einen hinterher fahrenden PKW mit entsprechender Kennzeichnung, durch die Gemarkung kurven.. Damit meine ich die nicht vorhandene Verkehssicherheit durch entsprechende Maßnahmen wie Reflektoren oder gar Licht. Nicht das ihr denkt ich sehe das nur als Kraftfahrer, ich selbst habe genug Zeit auf meinem Fahrrad verbracht, um das auch aus deren Seite beurteilen zu können.
So pauschal stimmt diese Aussage zur Benutzungspflicht nicht. Allein die vielen durch die Beschilderung und den aktuellen Zustand von Radwegen möglichen und aus der Praxis auch sinnvollen Ausnahmen siehe unter der von mir schon mal angegebenen Stelle bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html. Für den von Dir erwähnten Fall gibt es seit diversen Jahren in der [URL=http://www.bg-dvr.de/asp/dms.asp?url=medien/fakten/stvo/inhalt.htm>Straßenverkehrsordnung[/url] die Konstruktion des Verbandes: "§27 Verbände (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen. (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen. . Unter anderem bedeutet das in der Praxis, dass die Radwegebenutzungspflicht für einen solchen Verband aus Radfahrern nicht gilt. Natürlich ist es für die Radfahrer sicherer und für die Autofahrer nervenschonender, wenn erstere beim Fahren in größeren Gruppen Ahnung davon haben, wie man korrekt im Verband fährt. Ich sehe ebenfalls häufig, dass in der Praxis bei den Radfahrern die Feinheiten wie "zu zweit nebeneinander" und "in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr" nicht bekannt sind. Das konnte ich in den letzten Stunden bei einem gemeinsamen Ausritt von örtlichem Radsportverein und ADFC mit ca. 20 Rädern über 50km mal wieder studieren. Aber wie ich hier demonstrieren konnte, ist der Lehrstoff von Fahrschulen bezüglich der für den nichtmotorisierten Verkehr geltenden Vorschriften höchst lückenhaft. Was nicht weiter verwunderlich ist und erst dann verwerflich, wenn man im Auto zum Hilfssheriff am Steuer mutiert.
Das kommt schwer darauf an, wo er wohnt. Die schlimmsten Bordstein-Radweg - Bausünden ließen sich rückbauen, als vor einigen Jahren die diesbezüglichen Verwaltungsvorschriften geändert wurden und plötzlich eigentlich selbstverständliche Dinge wie Mindestbreiten erwähnt wurden. Da hatten die örtlichen Radfahrer-Organisationen bei Interesse einige Chancen zur Durchsicht des kompletten Radwege-Bestandes. Wenn diese nicht wahrgenommen wurden, hat sich je nach den Verantwortlichen in der Verwaltung nix geändert. Leider laufen derzeit im Bund Bestrebungen, diese Empfehlungen wie Mindestbreiten usw. wieder aus den Verwaltungsvorschriften herauszunehmen.
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