Gekauft lt. Rechnung am 12.08.2002 ASUS A7V333 Athlon XP 1800+ Rechnung vom 11.08.2003: Board und Prozessor defekt Und nun stellt sich die Frage, ob das noch zur Gewährleitung des Händlers gehört oder nicht. AMD hat schon abgelehnt, da auf der Unterseite des Proz drei schwarze Pünktchen (winzigst) seien. Auf dem Board ist eine Schmorstelle zu sehen, aber fragt mich nicht, an welchem Teilchen. Der Prozessor ist nicht übertaktet worden und ist selbstverständlich mit dem Originalkühler eingeschickt worden. Welche Meinung habt Ihr? [b][/color] [color=red]GESTERN ist Geschichte, MORGEN ein Geheimnis, HEUTE ein Segen.
Hi merano, Ganz allgemein gesprochen ist bei einem Defekt, der nicht mutwillig erzeugt wurde etc. und innerhalb der ersten zwei Jahre auftrat nach meiner Meinung der Händler dafür zuständig. Seit 1.1.2002 gibt der auf die Sachen, die er verkauft von Gesetzeswegen eine Gewährleistung von 2 Jahren. Die Herstellergarantie bleibt davon unbetroffen. Nach Ablauf der ersten beiden Jahre müsstest du dich also direkt an den Hersteller wenden, falls der einen längeren Zeitraum garantiert. Lasse mich auch gerne eines Besseren belehren, aber so bin ich informiert. Grüssle, speed "928forever"
Hey Mfe und Speedy. äähh, Intel? Glaub ich nicht, dass ich dahin welche Innerhalb der ersten sechs Monate MUSS der gewerbliche Verkäufer ein fehlerhaftes Teil austauschen, ohne Fragen zu stellen. Danach darf er zunächst mal davon ausgehen, dass der Käufer durch irgendwelche außergewöhnliche Beanspruchung das Teil zerstört hat. In meinem Fall habe ich nicht übertaktet. Also müsste der Verkäufer mir beweisen, dass ich manipuliert habe. Das kann er nicht, da ich ja nicht habe. Also kommt seine Gewährleistung zum Tragen, oder? Ich werde ihm jedenfalls mal mächtig auf den Zahn fühlen (kenne ihn persönlich schon seit zehn Jahren als Kunde). Seine Mitarbeiter haben in diesem Falle aber noch ein paar Fehler gemacht: 1. Slotblech mal innen, mal außen eingebaut, also reingequetscht. 2. Meinen PAL 8045 verschludert und dafür einen Titan eingebaut. 3. Mein Windows XP Pro - in der Key-Verpackung - verschludert. 4. Die von ihm gekaufte und eingebaute Wakü brodelt heftig, da ist enorm viel Schaum und Luft drin. Ist doch eigentlich genug, um dem armen Mann mal heftig gegen die Brust zu klopfen. Ich muss aber klar sagen, mit dem Mann hab ich schon manche Tasee Kaffe getrunken und Eis gegessen. Wir vertragen uns immer. Er hat auch nur drei kleine Läden und hangelt sich im Moment so durch die schlechte Konjunktur. [b][/color] [color=red]GESTERN ist Geschichte, MORGEN ein Geheimnis, HEUTE ein Segen.
Hi merano, Auweia, da scheint aber einiges schiefgelaufen zu sein. Versteh ich eigentlich auch nicht, gerade in wirtschaftlich so schwierigen Zeiten wie diese sollte man meinen, dass jeder Händler noch mehr bemüht sein sollte zufriedene Kunden zu haben, denn nur diese kommen im Zweifelsfall auch wieder - und dann so ne Enttäuschung ! Mach das mal dem Mann auf freundliche, aber in der Sache bestimmte Art deutlich klar. Ausserdem : Hoher Luftanteil in der Wakü ? Gaaaaanz schlecht ! Da wurde das System nicht richtig entlüftet und somit gepfuscht. Vielleicht bzw. sehr wahrscheinlich mit ein Grund, dass deine CPU überhitzt hat. Grüssle, speeeeeeeed "928forever"
Hey merano! . mal ehrlich - wenn ich Verkäufer wär und Wasserkühlung hören würde. Da käme Garantie nicht in frage! Warum Wasserkühlung wenn nicht übertakten? - nein, dass würde ich nicht glauben! Wasserkühlung und Garantie schliessen sich meiner Meinung aus! Was sagt den AMD - haben die irgend eine Wasserkühlung spezifiziert die genommen werden darf? Meines Wissens nicht! Aber vielleicht kannst Du auf der personlichen Ebene was erreiche. viel Glück! ;-)) solong maldini
Die Wakü ist in einem anderen Computer. Hat nichts mit der Sache zutun, ist ein anderer Fall, der nur am Rande mit reinspielt. [b][/color] [color=red]GESTERN ist Geschichte, MORGEN ein Geheimnis, HEUTE ein Segen.
Jawohl, Föderationstechnik ist besser als Klingonentechnik! Meine Meinung. 8) Aber die gesetzliche Gewährleistung beträgt auf jeden Fall 24 Monate (ab dem 1.1.02). Allerdings wird die Beweislast nach 6 Monaten umgekehrt, d.h. du musst dem Händler verschulden nachweisen. Schwierig!
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