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Rechtsfrage: Alcohol 52%

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Laut neuem Urhebergesetz ist es ja verboten durch umgehen von Kopierschtzmechanismen Kopien zu erstellen. Sprich als CD/DVD Kopien!?
Daher ist es ja auch verboten Alcohol 120% zu kaufen/nutzen.
Wie schaut es denn nun aber mit Images als Backup und dem privaten gebrauch im virtuellen Laufwerk ausschließlich auf der eigenen Festplatte aus?
Wenn mich nicht alles Täuscht, ist Alcohol 52% doch in der Lage Images von Spielen und Musik CDs zu erstellen, auch solche mit Kopierschutz, diese als Image zu speichern und im Virtuellen Laufwerk widerzugeben. Jedoch NICHT in der Lage diese brennen, bzw. wieder in normale "CDs" zurückzuverwandeln und dann zu brennen.
Wenn dem so ist, ist Alcohol 52% dann erlaubt?
Und die Nutzung wie oben beschrieben?
Habe mir nämlich mal meine Spielesammlung angeschaut, und gerade die älteren CDs von 97/98 schauen inzw. vergilbt aus und ich mache mir Sorgen sie irgendwann nicht mehr lesen zu können.
Juristen hier, die es genau wissen?
Hardware, Windows, Spieletests

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Tu das, was Du tun mußt!:)
Was geht es andere an, was man mit seinen Händen unter der eigenen Bettdecke macht!
Wir sind doch eh schon zu Sklaven der Industrie geworden, die der Politik und den Menschen ihren Willen aufzwingt!
Mfe

Antworten Mfe

Es ist nur Illegal einen Kopierschutz zu umgehen wenn du ihn mitkopieren kannst bleibt es legal :-)

Antworten konkretor
- 0 +

also wären brennprogramme, die das können auch legal?
sozusagen, ich kann wie wild drauflos brennen, solange ich den kopierschutz mit drauf packe?
mfg
Exterminator

liest du c't, weisst du!
^^
The ultimate LAN-Clan

Antworten Kralle
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