Frage zum Wiederrufsrecht

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Hallo ich hätte da mal eine frage

seit längere zeit macht mein pc durch regelmäßige abstürze probleme, inzwischen bin ich schon so weit das es sich um hardware-defekt handeln muss. wahrscheinlich wird es wohl an meinem mainboard liegen. nun zu meiner frage:

da ich an kein mainboard so ran komme um zu testen ob damit der fehler gefunden ist, wollte ich mir ein neues mainboard bei einem onlinehändler bestellen, es ausprobieren (heißt also einbauen und anschließen). wenn es aber immer noch zu problemen kommt, es zurückschicken. könnte ich dann noch das wiederrufsrecht nutzen, wenn ich eine ware wieder im original verpackung zurückschicke? würde die es dann wieder annehmen?

schon mal danke für die antworten

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Rein rechtlich: Nein!

Du darfst die Ware nur so begutachten/prüfen, wie Du es in einem Laden auch machen könntest. Und das dürfte den Einbau des Mainboards wohl ausschließen.

Ich habe aber mal irgendwo gelesen, dass sich Leute beim Testen so geschickt angestellt haben sollen, dass der Test ohne jegliche Spuren durchgeführt worden sein soll und der Händler diesen Test nicht bemerkt haben soll. ;)

Antworten Anonyme

@Chillout: So ganz stimmt das nicht. Habe gerade mal nachgeschaut...

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

Der Verbraucher hat[...] Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten [...].

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.


Das heißt also wenn du das Mainboard stundenlang in deinem System Einsatz und es dadurch eine starke Abnutzung bekommen würde müsstest du diese Abnutzung bezahlen.

Wenn du es aber ausschließlich zur Prüfung einsetzt musst du die Abnutzung nicht zahlen.

Da es praktisch eh nicht möglich ist bei einem Mainboard abnutzung zu Beziffern bist du auf der sicheren Seite. Um ganz sicher zu gehen solltest du aber nicht mit dem Schraubenzieher Kratzer in das MB machen :)

Antworten leanproduction

Na stimmt doch was ich gesagt habe. Du bringst den Wertersatz ins Spiel, der bei einer Abnutzung entstehen kann. Kurz gesagt: Anschauen darfst Du, sobald Du abnutzt, also einbaust und testest, musst du einen Wertersatz leisten. Rein rechtlich darf er sich das Teil nur anschauen, alles andere macht ihn bereits ersatzpflichtig.

Und nun kann man sicherlich darüber streiten, wie hoch die Abnutzung bei einem einmaligen Einbau ist. Wenn der Händler nachweist, dass er das Board nur noch 20% unter Normalpreis verkaufen kann, weil ja gebraucht, ist das der Wert der Abnutzung, den er zu zahlen hätte. Und wie ich oben schon angedeutet habe, halte ich es durchaus für möglich, dass der eine oder andere Händler gar kein Interesse an dieser Beweisführung hat und von daher nur bei sichtbaren Gebrauchsspuren der Sache nachgehen würde. Sieht man nichts, fällt ihm nichts auf, verkauft er es als flammneu weiter.

Antworten Anonyme

Man darf Geräte natürlich auch in Betrieb nehmen um sie zu "testen". Anders wären viele Mängel ja gar nicht feststellbar. Beachten solltest du allerdings, dass du auch die komplette Verpackung nicht beschädigst und auch die Ware eben wie hier beschrieben nicht verschlechterst. Eine kurze Nutzung zum Test sollte keine Verschlechterung bedeuten, wenn du nicht wirklich Schäden verursachst.

Wobei deine Idee an sich schon nicht sehr schön ist, da du dem Händler damit Kosten verursachst (Versandkosten + Bearbeitung). Das dürften so ca. 15 Euro sein.

Antworten Mesta

Das hat ja nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Wenn ein Mangel vorliegt kannst Du die Ware unabhängig von einem Widerrufsrecht retournieren.

Und der Schaden ist nicht zu verwechseln mit einer Beschädigung, sondern hier ist eher der wirtschaftliche Schaden gemeint. Denn (wie auch immer) gebrauchte Waren verkaufen sich nun mal schlechter als fabrikneue Waren. Sonst gäbe es ja auch kein ebay... :)

Antworten Anonyme

"Beachten solltest du allerdings, dass du auch die komplette Verpackung nicht beschädigst "

genau darum gehts doch die darfst die verpackung nich beschädigen, dies geschieht aber auf jeden fall wenn du das mainboard testen willst

natürlich darst du das board so "testen"/begutachten wie du es auch hättest im laden tun können aber mehr auch nich im vorfeld
schon mal davon gehört das es gängige praxis is die geräte im laden erstmal einzubauen??? wohl eher nich
du darfst dir das ding nach hause liefern lassen und so weit möglich begutachten, wenn du es einbaust und feststellst das gekaufte board is kaputt hast du auch erstmal kein geldzurück anrecht sondern recht auf ersatz/reparatur

Fazit: chillout hat schon recht, vergiss es du musst ja die verpackung beschädigen um das board zu testen, wenn dus dann zurück schickst kann der händler schadensersatz gegen dich geltend machen, wenn das board ansonsten heil ist

Antworten jehaa

Nun ja, nach langen Verhandlungen konnte ich bei "Alternate" ein verbautes MSI P35 zurückschicken, wegen Fehler in der ACPI Implementierung unter Linux -.-
Das ist wohl eher nicht die Regel.
Kommt immer drauf an wie man auftritt...

Antworten veteranos

So etwas nennt man dann wohl Kundenservice. Wie bist Du aufgetreten? Aggressiv?

Antworten Anonyme

Grundsätzlich gebe ich Dir recht, so kommt man in der Regel am besten weiter. Totzdem gibt es Menschen, die scheinen es echt zu brauchen, sie aus ihrer Lethargie zu wecken. Habe ich zweimal bei Mindfactory erlebt, deswegen interessierte mich dass.

Zitat :

Schließlich sind am anderen Ende auch immer nur Menschen und keine Anwälte oder sonstiges.


Daraus schließe ich: Menschen != Anwalt... :)

Antworten Anonyme
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