Tom's Hardware > Foren > Grafikkarten > Radeon & Catalyst > Club3d nimmt kaputte Grafikkarte nicht zurück.

Club3d nimmt kaputte Grafikkarte nicht zurück.

Forum Grafikkarten : Radeon & Catalyst - Club3d nimmt kaputte Grafikkarte nicht zurück.

Tom's Hardware: 1,4 Mio. Mitglieder aus 6 verschiedenen Ländern beantworten alle Ihre Fragen über Computer-Technik und IT. Um Hilfe zu erhalten, registrieren Sie sich kostenlos!
Wort:    Username:           
 

Hallo,
ich bin ganz frisch hier und mir wurde das Board von einen Bekannten empfohlen.
Folgendes Problem: Ich habe mir eine MSI NX7900GTO bei einem Onlinehändler bestellt (dessen Namen ich lieber (noch) nicht nenne), der mir versicherte das ich die Karte auch bekomme, wenn MSI neue produziert. Ich überwies die 243€ und wartete. Das zog sich recht lange hin und nach einiger Zeit einigten wir uns darauf, dass er mir als Ersatz eine Club3D x1950xt zukommen lässt, weil MSI sich nicht auskäste.

Ich baute sie ein, doch sie funktionierte nicht. Der Lüfter drehte sich zwar und auch winXP schien normal hochzufahren, aber der Bildschirm bekam kein Ausgabesignal. Darauf hin baute ich sie bei einem Freund ein um sicher zu gehen, doch auch dort war es das selbe Problem.

Also schickte ich sie zum Händler zurück der mir mitteilte, das die Karte einen Riss in der Platine habe. Ich war verdutzt, denn ein äußerlicher Schaden war mir nicht aufgefallen. Da ich aber davon ausging das das Ausgabesignal beschädigt sei und es womöglich nur an den Anschlüssen lag, untersuchte ich die Karte auch nicht weiter, sondern schickte sie gleich zurück.

Er schickte sie nach eigenen Angaben zu Club 3D, die jedoch meinten, es handele sich nicht um einen Produktionsfehler, sondern das muss selbstverschuldet "beim Auspacken oder Einbauen" passiert sein und sie werden folglich keinen Ersatz leisten. Da sie diesen nicht leisteten, wollte der Händler sie auch nicht umtauschen, oder das Geld zurückgeben und schickte sie mir kurzerhand zurück.

Endlich konnte ich sie nach vielen Wochen Warten die Karte selber untersuchen (ich habe dem Händler diesen seltsamen Schaden nämlich nicht geglaubt) und tatsächlich. An einer Ecke geht ein kleiner Riss quer durch die Platine:

http://img526.imageshack.us/img526/2372/kaputteclub3dx1950xt2er2.th.jpghttp://img514.imageshack.us/img514/5428/kaputteclub3dx1950xt1vj0.th.pnghttp://img291.imageshack.us/img291/9159/kaputteclub3dx1950xt4qc7.th.jpghttp://img169.imageshack.us/img169/4364/kaputteclub3dx1950xt3ne7.th.jpg

Mir ist absolut schleierhaft, wie das hätte beim Einbauen passieren können. Es müssen enorme Kräfte gewirkt haben um überhaupt einen derartigen Schaden zu verursachen, so eine Platine ist ja nicht gerade aus Butter. Seltsam sind auch die Verschmierungen der roten Färbung, was für mich ein wenig nach einer Ätz- oder Hitzeeinwirkung aussieht. (Ich hab mal gehört das Leiterplatten geätzt werden, vllt. kommt es irgendwie daher.)

So oder so denk ich aber das man sehen kann, dass es ein Produktionsfehler sein muss. Nun sitz ich also auf einer kaputten Karte und hab 243€ verloren. Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen oder weiß einen Rat?


Nach langen hin und her hab ich sie Club3D ein zweites mal zugeschickt. Der Händler hat vorher schon gesagt das er sie nur umtauscht, wenn Club3d sie umtauscht. Darf er das einfach? ich mein vom Prinzip her hat er mir ja einfach eine kaputte geschickt und abhängig davon was der Hersteller davon hält, oder?

Ich bin echt kein typ der mit geld um sich wirft, habt ihr eine idee was man da tun kann?


grüße, Carni
(PS: ich hoffe ich hab das richtige Topic benutzt, wenn nicht bitte verschieben, danke)


Nachricht bearbeitet von carnifexx am 08.08.2007 um 15:30:30
Anzeigen

Nach dem Kauf einer Ware bei einem Händler gilt innerhalb der ersten 6 Monate folgende gesetzliche Gewährleistung:
Der Verkäufer verpflichtet sich zur kostenlosen Behebung des Schadens, wenn die Ursache bereits zum Kaufzeitpunkt im Kaufgegenstand selbst angelegt war. Das Argument deines Händlers bezüglich des Umtausches, ist so pauschal schon mal Unsinn.
Ist diese Zeit jedoch bereits abgelaufen, liegt die Beweislast auf der Seite des Käufers. In deinem Fall also wird sich der Beweis recht schwierig gestalten, denn für mich sieht es so aus, als ob die Karte an der Ecke einer massiven Hitzequelle ausgesetzt worden ist, wie zum Beispiel der eines extrem heißen Mainboard-Chipsatzes oder der eines Feuerzeuges bzw. Zigarette.

Allerdings hört sich deine Kaufbeschreibung etwas merkwürdig an, denn entweder kann der Verkäufer eine Karte liefern oder eben nicht. Sich noch irgendwelche Alternativprodukte aufschwatzen zu lassen die man ursprünglich nicht in Kaufbetracht gezogen hat, ist schon der erste große Fehler. In so einem Fall sollte man sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei Geizhals.at/de findet man jede menge Händler, die Produkte zu guten Preisen anbieten, plus Kundenrezensionen an denen man sich bezüglich der Seriosität derer, zumindest schon mal orientieren kann.
Ok, hätte wäre, wenn..., in deinem Fall ist es bereits zu spät. Entweder du kannst deinen Verkäufer noch umstimmen oder aber du erkundigst dich nochmal bei einem Anwalt deines Vertrauens.


Nachricht bearbeitet von footas am 09.08.2007 um 13:26:06
Antworten footas

Also ganz ehrlich, so wie die Karte aussieht muß da schon gewaltig was gegen gekommen sein... War denn der Karton beschädigt??? Eine Platine zu brechen ist schon nicht leicht, aber sie zu spalten ist ohne schweres Werkzeug überhaupt nicht möglich! Allerdings frage ich mich warum dir das nicht vorm einbau aufgefallen ist... Zum rest wurde alles gesagt... Daß Club3D da allerdings schwierig ist weiß ich schon... Mein Bruder hat seine 6600GT damals eingeschickt... Bei Club3D angekommen fehlte plötzlich der Aufkleber mit der Seriennummer. Die haben sich davon also nix angenommen. Die Karte war zu dem Zeitpunkt nichtmal ein Jahr auf dem Markt... Nach langem hin und her und hier und da sollte er die Karte dann nochmal einschicken. Man sagte es würde in Ordnung gehen da die Karte ja garnicht aus der Garantiezeit sein könnte... Wieder hingeschickt und mit gleicher Bemerkung wieder zurückbekommen, daß da der Aufkleber fehlt... Dann wurden wir nochmal darauf hingewiesen das auf dem Aufkleber sogar drauf stand, daß man ihn nicht entfernen darf da sonst die Garantie erlischt... Der dumme Aufkleber war von hinten ein einer Stelle geklebt, die vor Lötstellen wimmelte... Der Aufkleber haftete quasi nur an den Lötpunkten und ist schon mehrfach abgefallen... Wir haben um zum einschicken wieder befestigt, bei Club3D war er aber nicht mehr da und angeblich im Karton auch nicht auffindbar... Ich vermute der Aufkleber ist abgefallen und die haben ihre Chance gesehen eine Karte nicht umtauschen zu müssen... Mein Rat, finger weg von Club3D...

------------------------------ Rechtschreibung ist kein Luxus... Also schreib dich nicht ab! Lern lesen und schreiben... Mit FF3 Plugins ;)
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/3077
Antworten Denn1s

Vielen Danke für eure Antworten,

 

@ Denn1s:
Also sonderlich was abbekommen hat die Karte nicht, der Schaden ist auch ziemlich klein. Schau dir die Bilder mal genau an ;)
Und selbst Freunde von mir gehen nicht mit der Lupe über die Grafikkarte bevor sie sie einbauen, sondern bauen sie erstmal testweise ein, um die Funktionstüchtigkeit festzustellen. Ich finde, das ist das erste was man macht (sofern nicht schon vorher Lüfter oder Bauteile abfallen). Wenn man von Oben drauf sieht, sieht man das praktisch garnicht, nur von der Kantenseite fällt es beim genauen Hinsehen auf. Untersuchst du denn erstmal genaustens jedes aufgelötete Bauteil und alle Kanten bevor du eine Karte einbaust?
Aber selbst wenn ich das gemacht hätte, wäre jetzt nichts anders, weil der Hersteller so oder so auf meiner Schuld beharrt.
Der Karton war nicht Beschädigt.

 

@ footas:
Danke, ich werde auch auf diese 6 Monate Beweispflicht pochen, denk ich. Von mir kann der Hizteschaden unmöglich sein, erstmal braucht man eine enorme Hitzequelle, die mein NV-Chipsatz selbt ungekühlt, nach langer Vollast nicht hergeben könnte. Er müsste ja mindestens auf Löttemperaturen kommen, die die Platine ja selber auch aushalten muss, und selbt das ist schon sehr fraglich, wie er das schaffen soll. Zumal der Chipsatz erstens eh aktiv gekühlt wird, zweitens überhaupt nicht die Zeit war ihn so heiß werden zu lassen. Er war max. eine Minute an. Feuerzeuge/Zigarretten hab ich eh nicht im Haus.

 

Die NV konnte ja nicht geliefert werden, weil MSI die wohl nicht mehr produziert. Jedenfalls hat er mir nach Wochen des Wartens dann eine andere angeboten, was ich jetzt nicht schlimm fand (zumal die noch etwas besser war). Jetzt ihm Nachhinein hast du aber Recht, da hätt ich gleich von abspringen sollen. Ich brauchte aber so bald wie möglich eine neue Grafikkarte, also hab ich erstmal zugesagt.
Bei Geizhals ist der Shop auch gelistet. (So bin ich ja auch an ihn rangekommen, schlechte Bewertungen hatte er keine)

 

@ procarion:
Danke für die Tipps, ich hoffe die helfen mir. Der Händler argumentiert zur zeit mit Herstellermeinung u.ä., mal sehen was draus wird :(

 


grüße, carni


Nachricht bearbeitet von carnifexx am 13.08.2007 um 15:42:39
Antworten carnifexx

Na ok... Hast wohl recht... Ich hab allerdings die Macke mir alle Karten, Mainboards, CPUs und RAM wirklich sehr genau vorher anzuschauen...

------------------------------ Rechtschreibung ist kein Luxus... Also schreib dich nicht ab! Lern lesen und schreiben... Mit FF3 Plugins ;)
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/3077
Antworten Denn1s

Also mal angenommen deine Geschichte entspricht der Wahrheit, dann ist die Sache eindeutig Betrug: Erst lässt sich der Händler viel Zeit, was an und für sich schon unseriös ist. Schlimmer ist allerdings das nach 2 Wochen deine Rücktrittsfrist abgelaufen ist. Danach erst rückt er damit raus, dass deine Karte nicht mehr verfügbar ist und reibt dir sogar eine performantere Grafikkarte für den gleichen Preis (?) unter die Nase, die dann, bei dir angekommen, schon defekt ist, wobei die Ursache mit Sicherheit nicht beim Transport entstanden ist, womit der Händler dir wissentlich eine defekte Karte angedreht hat und sich jetzt gerade totlacht.
Wie viele Rezensionen für den Anbieter wurden denn bei Geizhals hinterlegt? Wahrscheinlich kann man sich darauf auch nichts mehr einbilden, echt schade.
Wenn du noch E-Mails oder Screenshots oder sonstige Untermauerungen deiner Story hast, würde das auch einen guten "Vorsicht Kunde!" Artikel in der c't abgeben, probier es mal ;)

Antworten footas

Hallo carnifexx.

Da ich in dem Bereich (Reparatur/Prüfung) tätig bin, erlaube ich mir mal meine Einschätzung hier abzugeben.
Für mich sieht das so aus, als ob die Karte auf diese Kante gefallen ist. Oder du hast wirklich grobe Gewalt beim Einbau angewendet, weil etwas (Kühlkörper?) im Weg stand. Da müsste aber das Mainboard ebenso einen Schaden abbekommen haben. Also verwerfen wir mal diese Theorie wieder. Die Bilder sind leider nicht sonderlich scharf in der Nahaufnahme, aber: Was mich stutzig macht ist dieser Glanz an der beschädigten Stelle. Wo kommt den der bitte her? Ich mutmaße jetzt einfach mal, daß die Karte entweder schon bei der Produktion oder der Endprüfung (??) hingefallen ist und dann schlichtweg an der Stelle mit Lötstopplack lackiert wurde, anstatt sie direkt in die Schrottkiste zu werfen.
Wer mit Leiterplatten zu tun hat, wird wissen, was ich meine. Mag ja sein, daß die Karte zu dem Zeitpunkt noch funktioniert hat, aber sowas wiederspricht sämtlichen Fertigungvorschriften (und Club3d rühmt sich ja bestimmt mit ISO-Zertifizierung). Wenn eine Festplatte auf den Boden fällt und sie funktioniert noch, heisst das noch lange nicht, daß man sie einfach verkaufen kann. Offensichtlich hat diese Firma Ihre Prozesse nicht 100% im Griff :non: . Zur Kompetenz der Reparaturstelle sage ich mal lieber nichts :sarcastic: .

Alternativ wäre noch denkbar, daß es sich hier um eine Austauschkarte handelt, aber selbst das wäre völlig indiskutabel, weil du ja erstens Neuware erwirbst und zweitens sowohl bei Neufertigung als auch bei Reparaturen solche Schäden nicht zulässig sind (es gibt IPC-Normen)!!

Zur Rechtlichen Situation kann ich nichts sagen. Die Beweislast liegt aber nicht bei dir. Trotzdem kann sich eine große Firma quer stellen und du bist erst mal der Dumme. Als Laie weiß man gewisse Sachen einfach nicht. Sollte ich mit meiner Einschätzung richtig liegen, kann man dem Händler eigentlich keinen Vorwurf machen, falls die Karte originalverpackt war.
Ein Gutachter sollte aber bestätigen können, ob sich nicht doch um einen "Produktionsfehler" (zu deutsch: Murks) handelt. Es gibt übrigens die Möglichkeit Leiterplatten mit Röntgen zu untersuchen; da sieht man dann wirklich alles!

Das ist natürlich eine blöde Situation. Rechtschutzversicherung schön und gut, aber was ist mit Eigenbeteiligung??
Beratung durch einen Anwalt sollte aber kostenfrei sein. Danach ist man evtl. schlauer.
Angenommen, du hättest den Fehler sofort bemerkt und die Karte zurückgeschickt (zukünftig Komponenten vor dem Einbau immer optisch begutachten!); wie hätte sich der Händler wohl da verhalten?
Versuch mal, dich an die CT zu wenden: Rubrik Vorsicht Kunde. Da werden solche Fälle behandelt.

Nach so viel Text bleibt mir nur noch übrig, dir viel Glück zu wünschen.
Hältst du uns über das Ergebnis auf dem Laufenden?

Gruß

Element37

Antworten Element37

hallo, gut ich werd mich also irgendwie an CT wenden.

 

Wie ist das denn nun genau, muss der Hersteller beweisen das es meine Schuld war, oder nur, das es nicht seine Schuld war? Weil ich kann mir vorstellen, dass die einfach irgendwelche "Qualitätsprüfungen" oder sowas vorlegen und dann reicht das denen.

 

Ich finds auch frech zu behaupten das ich was damit zu tun hätte, man sieht eindeutig das rote Farbe an der Kante langgeschmiert ist bzw. wurde. Wo soll sowas denn anders passiert sein als in der Produktion? (oder vllt. hat danach jemand versucht sie zu reparieren, wer weiß)

 

Hätte ich mit sowas denn überhaupt Chancen vor Gericht? Der Händler ist übrigens http://shadowpc.de/, der wegen Wartung gerade (seltsamer Weise) geschlossen hat.


Nachricht bearbeitet von carnifexx am 11.08.2007 um 16:09:35
Antworten carnifexx

:lol: "the Darkside of Gaming and Hardware". Also mal ehrlich, mich erinnert die ganz Aufmachung der Site eher an eine dubiose Underground-Warez-Site. Wie kann man da was bestellen? mit Vorkasse? 240 Euro? drisch. :fou:
Bevor du große Geschütze auffährst informiere den Händler erst einmal darüber, dass du dich nicht so einfach abwimmeln lässt und der Sache weiter nachgehst, ohne zu drohen. Manchmal hilft das schon. Ansonsten hast du ja einige Optionen genannt bekommen.
Es wäre schön wenn du hier ab und zu den neuesten Stand in der Sache
posten würdest. Viel Glück.

Antworten footas

Procarion danke, das du das da schreibst und auch an alle anderen, das gibt mir Mut. aber woher hast du die Informationnen mit der Schuldlast, könntest du da was zu linken? Wiki gibt irgendwie nicht so viel her.

 

Ich hab ihm nun doch angedroht, die Sache gerichtlich zu klären, was anderes fiel mir einfach nicht mehr ein. Vielleicht war das etwas vorschnell. Seit dem meldet er sich jedenfalls nicht mehr. Ich versuche erneut mit Club3D kontakt aufzunehmen, der eine supporter da meinte aber, das die Grafikkarte nummer wichtig ist. Nur blöder Weise hab ich die nicht. :/


Nachricht bearbeitet von carnifexx am 13.08.2007 um 15:57:33
Antworten carnifexx

Mit der Grafikkartennummer ist sicher die Seriennummer gemeint... Die hast du doch auf dem Aufkleber oder nicht???

S/N: PG0702043924


Nachricht bearbeitet von Denn1s am 12.08.2007 um 18:38:35
------------------------------ Rechtschreibung ist kein Luxus... Also schreib dich nicht ab! Lern lesen und schreiben... Mit FF3 Plugins ;)
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/3077
Antworten Denn1s

Nun hab ich die Grafikkarte wieder (nummer ist noch drauf) und Club3D (Sitz in D) angerufen. Die Dame meinte, ich soll ihr den Fall nochmal zumailen. Na mal sehen.. Ich werd in den nächsten Tagen einen Anwalt dazu befragen.

Antworten carnifexx

@carnifexx

wenn du noch schüler im teenie-alter bist, würde das so manches entschuldigen. bist du erwachsen und berufstätig, würde ich mir wirklich an den kopf packen...

1.) vorkasse beim händler - wer sich darauf heutzutage noch einläßt, sollte nicht meckern, wenn er damit auf die schnautze fällt

2.) vorkasse für ein produkt, das der händler noch nichtmals hat - geht es noch?

3.) "weil der Hersteller so oder so auf meiner Schuld beharrt" - dann beharr du doch auf seiner schuld, du bist doch (noch) nicht in der beweispflicht!

mit dem hersteller der karte hast du doch erstmal überhaupt nichts zu tun. auf deinem kaufvertrag steht doch der name deines vertragspartners, oder nicht? und wenn dein händler die karte nicht vom hersteller ersetzt bekommt, was hat das mit dir zu tun?

also karte ordnungsgemäß verpacken, einen brief mit fehlerbeschreibung und ordnungsgemäßer fristsetzung (ca. 2-3 wochen) zur mangelbeseitigung mit hinweis auf den bereits nicht geglückten 1. versuch beilegen und das ganze mit rückschein an den händler schicken.
nachdem du dem händler 2 nachbesserungversuche zugestanden hast und diese nicht erfolgreich waren, schickst du ihm die karte wieder zu mit hinweis auf deinen rücktritt vom kaufvertrag.

spielt der händler irgendwo nicht mit (verweigerung der annahme, keine rücküberweisung des kaufpreises) mußt du dir juristischen beistand besorgen.

bist du dir auf dem weg mal nicht ganz sicher, informier dich bei der verbraucherberatung.

Antworten legdocheinei

Zitat :

@carnifexx

wenn du noch schüler im teenie-alter bist, würde das so manches entschuldigen. bist du erwachsen und berufstätig, würde ich mir wirklich an den kopf packen...

Gar nicht schlecht für den ersten Post... Geht ja gut los hier...

Zitat :

1.) vorkasse beim händler - wer sich darauf heutzutage noch einläßt, sollte nicht meckern, wenn er damit auf die schnautze fällt

Was soll daran bitte falsch sein??? Das ist doch gang und gebe... Dann wirst du wohl auch mit Ebay nicht glücklich sein, denn da läuft (verständlicherweise) nichts ohne Vorkasse... Das Argument ist meiner Meinung nach totaler Käse... Ich selber habe die Mehrheit der Dinge die ich Online gekauft habe per Vorkasse bezahlt und hatte noch nie Probleme (Toitoitoi).

Zitat :

2.) vorkasse für ein produkt, das der händler noch nichtmals hat - geht es noch?

Auch das ist nicht ungewöhnlich denn es kommt jawohl nicht selten vor, daß ein Händler etwas nicht auf Lager hat... Ich hätte an seiner Stelle aber ne andere genommen und nicht auf MSI gewartet!

Zitat :

3.) "weil der Hersteller so oder so auf meiner Schuld beharrt" - dann beharr du doch auf seiner schuld, du bist doch (noch) nicht in der beweispflicht!

Da muß ich dir Recht geben, denn ich vermute der Händler ist auf diese Art und Weise seinen Schrott kurz vor dem Konkurs los geworden... Denn es ist schon etwas dubios, daß die Seite schon seid ner Woche gewartet wird... Das ist für nen Online Handel das selbe als wenn ein Geschäft für ne Woche zu macht... Wenn es den Händler dann nicht mehr geben sollte springt der Hersteller ein... Allerdings könnte der die Schuld auf den Händler schieben...

Zitat :

informier dich bei der verbraucherberatung


http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/n025.gif

------------------------------ Rechtschreibung ist kein Luxus... Also schreib dich nicht ab! Lern lesen und schreiben... Mit FF3 Plugins ;)
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/3077
Antworten Denn1s

Zitat :

Gar nicht schlecht für den ersten Post... Geht ja gut los hier...


das ist nicht mein erster post - war früher unter LegeinEi dabei. aber die anzahl der posts hat nach meinem empfinden auch nichts mit dem inhalt zu tun.

Zitat :

Was soll daran bitte falsch sein??? Das ist doch gang und gebe...


das sehe ich nicht so. alle großen onlineversänder (z.B. snogard, alternate, amazon usw.) bieten zahlung der ware per nachnahme oder gar rechnung an. ich bezahl doch auch meinen fliesenleger nicht im vorraus. und schon gar nicht, wenn er mir nichtmals sagen kann, wann er kommt um die arbeit zu erledigen.
wer sich bewußt dieses unnötige (es gibt mehr als genug alternativen) risiko aufhalst, braucht in meinen augen nicht zu jammern, wenn es dann schief geht. selbst zahlung per nachname birgt ja schon gefahren, weil man zahlt ohne vorher in's paket geschaut zu haben. wenn einem das noch nicht reicht und man gezielt in's feuer springt, verbrennt man sich eben.

Zitat :

Dann wirst du wohl auch mit Ebay nicht glücklich sein, denn da läuft (verständlicherweise) nichts ohne Vorkasse...


ich bin sehr glücklich bei ebay. bis 100 euro zahle ich per vorkasse an private verkäufer weil es der einfachste und günstigste weg ist. der finanzielle einsatz ist gering, man kann sich über die bewertungen ein bild von der zuverlässigkeit der verkäufer machen und ein privater wird eine juristiktive auseinandersetzung eher scheuen als ein gewerblicher. darüber hinaus gibt es treuhandservice und nachname. nichts ist risikofrei doch warum gezielt den schlimmsten weg wählen?

Zitat :

Das Argument ist meiner Meinung nach totaler Käse... Ich selber habe die Mehrheit der Dinge die ich Online gekauft habe per Vorkasse bezahlt und hatte noch nie Probleme (Toitoitoi).


und was soll das jetzt heißen? und warum toitoitoi wenn es eine so sichere sache ist?
ich kenne jemanden, der geht ab und zu ohne zu gucken über die straße - und dem ist noch nie was passiert. nach deiner logik ist das demnach eine adäquate art der strassenüberquerung? keine ahnung, was das mit käse zu tun hat...

Zitat :

Auch das ist nicht ungewöhnlich denn es kommt jawohl nicht selten vor, daß ein Händler etwas nicht auf Lager hat...


man kann sich telefonisch oder im internet erkundigen, ob ein artikel vorrätig ist. hat man zweifel an der aussage, erübrigt sich wiederum das risiko der vorkasse denn ich gebe doch einem unbekannten kein kostenloses darlehen für unbestimmte zeit.
hinzu kommt ja auch noch, daß der artikel nicht nur nicht vorrätig war. er war noch nichtmals in der anlieferung! der händler konnte also noch nicht mals sagen WANN und OB er überhaupt die ware bekommt.
wenn ich in einer solchen situation also kein geld überweise sondern
a) den händler bitte, mich per mail zu benachrichtigen, wenn die ware da ist um sie DANN zu bestellen oder
b) mir direkt einen alternativartikel aussuche, den ich AUCH NICHT per vorkasse bezahle oder
c) mir den artikel bei einem der tausend anderen händler im web bestelle
dann bin ich entweder paranoid und dumm zugleich (kann ja durchaus sein) oder die aktion war wirklich blödsinnig und unüblich.


damit meinte ich auch nicht, daß die verbraucherberatung einem juristisch weiterhilft aber man kann sich durchaus über das übliche vorgehen in solchen situation beraten lassen und bekommt auch standardbriefe für nachbesserungsgesuche und anmahnungen mit.

Antworten legdocheinei

Das hilft carnifexx unglaublich weiter. Außerdem hatten wir das schon durchgekaut. Aus Fehlern lernt man.

Antworten footas

Toitoitoi weils natürlich keine 100%ige Sicherheit ist... Das ist doch ganz klar! Aber den Händler bei dem man auf Rechnung bezahlen kann, mußt mir mal zeigen... Ich habe schon gehört, daß manche Händler diesen Service langjährigen Kunden bietet...

Antworten Denn1s

Hallo,

einige haben hier eine eher falsche Vorstellung von der deutschen Rechtslage.

1. Ohne nähere Prüfung der Vertragsunterlagen läßt sich etwa die Frage, ob noch ein Widerruf der zum Vertragsschluß führenden Erklärung möglich ist, beantworten.

2. Ausgehend von den Ausführungen hier kann man wahrscheinlich auch von einem Mangel ausgehen. Ungeachtet dem aber ist es grundsätzlich immer die Beweislast des Käufers, ob ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Nur dann kommen Gewährleistungsrechte in Betracht.

Das Gesetz nimmt beim Verbrauchsgüterkauf - den unterstelle ich hier - lediglich die Beweislast für die ersten 6 Monate ab, aber auch nur für die das Vorliegen des (nach wie vor voll zu beweisenden) Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

Unterstellt man den Fehler und dessen Vorliegen bei bei Gefahrübergang, dann muß auch das weitere Prozedere beachtet werden. Man kann nicht einfach hingehen und zurücktreten oder Minderung oder gar Schadenersatz zu verlangen (oder eine Mischung der Rechte).

So hat der Käufer grundsätzlich nur gegenüber seinem Vertragspartner etwaige Gewährleistungsansprüche. Dies nimmt den Hersteller regelmäßig aus, sofern dieser nicht unmittelbar eine Garantieerklärung abgegeben hat, was ein eigenständiger Vertrag wäre.

Hier ist es also der Verkäufer, der der Ansprechpartner ist.

Und diesem gegenüber sollte dringend die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Nachbesserung durch Reparatur oder aber Übergabe einer neuen gleichen Sache, jeweils soweit natürlich möglich) gegeben werden, regelmäßig mit einer angemessenen Fristsetzung verbunden.

Alles sollte schriftlich gemacht werden. Worte sind Schall und Rauch! Es sollte auch auf Nummer sicher wegen des Zugangs gegangen werden. Es empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein zu wählen, vorab am besten per Fax.

Wenn der Verkäufer eine Nachbesserung nachhaltig und ernsthaft verweigert (dies ist eng zu sehen), dann löst dies grundsätzlich die nachrangigen Rechte (siehe § 437 BGB) aus, also etwa die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass der Verkäufer Geld für eine etwaige zwischenzeitliche Nutzung verlangen, so der Bundesgerichtshof.


3. Also kurze Rede langer Sinn:

Die Chancen stehen hier sicherlich nicht schlecht, wenn man unterstellt, dass der Schaden an der Grafikkarte in den ersten 6 Monaten aufgefallen bzw. aufgetreten ist (ggfs. Beweis für das Auftreten erforderlich, z.B. Schriftverkehr innerhalb der ersten 6 Monate oder Zeugen) und nach Vertrag oder nach Gesetz (dies schließt etwa DIN-Vorschriften etc. mit ein) dieser Schaden an der Grafikkarte - wie z.B. im Forum ausgeführt - ein Mangel ist (oft kann dies nur ein Sachverständiger klären). Dann kommt es im weiteren darauf an, ob der Verkäufer die hoffentlich gesetzten Fristen zur Nachbesserung bzw. Nacherfüllung hat verstreichen lassen (oder die Gewährleistung ohne wenn und aber verweigert ausdrücklich hat). Es darf davon ausgegangen werden, dass der Verkäufer eine Nachbesserung in aller Regel vorziehen wird, gerade bei Technik, die dem schnelleren Wertverfall unterliegt. Falls die Frist rum ist, dann kommt hier natürlich der Rücktritt in Betracht (Kaufpreis gegen Sache).


Um auf Nummer sicher zu gehen ist der (grundsätzlich nicht kostenlose) anwaltliche Rat vorzuziehen.

Es gibt im Internet die Möglichkeit, auf diversen Seiten den Sachverhalt zu schildern und Geld für eine Antwort eines Anwalts auszuloben. Welchen Betrag man auslobt ist Ermessenssache.

Aber man darf keine Wunder von dieser dann tatsächlich ersten Einschätzung erwarten!


Ich hoffe dir geholfen zu haben.


Liebe Grüße

P.S. alles hier ist natürlich unter Vorbehalt der Richtigkeit :-) schlau machen und beraten lassen muß man sich schon selber!


Antworten gigsgags

ich glaube mittlerweile liegt der Fall von carnifexx etwas schwerwiegender.
Der Online Shop ist seit mindestens dem 11.08 bis heute nicht erreichbar, was wohl kein kleinerer Onlinehändler der Welt finanziell überstehen würde. Ergo ist der Verkäufer bereits insolvent, womit die Wahrscheinlichkeit, dass du dein Geld je wiedersehen wirst, fast aussichtslos geworden ist. Denn auf der Liste der Gläubiger steht ein armer, geprellter Kunde meist ganz hinten. Recht haben und Recht bekommen... ich schätze in diesem Fall hast du einfach viel Lehrgeld bezahlt.
Trotzdem bin ich weiterhin noch an updates seitens carnifexx interessiert.

Antworten footas

Ja, das sieht nicht gut aus.

Falls der Inhaber des Shops Insolvenzantrag gestellt haben sollte, und falls diesem entprochen werden würde, dann wäre die hier angedachten Rechte bei Fortspielen des Szenarios sehr wahrscheinlich lediglich einfache Insolvenzforderungen. Insolvenzgläubiger stehen zwar nicht an allerletzter Stelle. Dennoch aber sind diese nur quotenberechtigt. Und Quoten sind selten, jedenfalls höhere Quoten.

Einen Hoffnungschimmer soll man aber auch in Erwägung ziehen:
Man könnte an die Abtretung der Rechte des Schops gegen den Hersteller denken. Dies macht zumindest dann Sinn, wenn denn dort mit hinreichender Sicherheit Rechte des Shops bestehen. Aber die Abtretung darf nur so erfolgen, dass man auf jeden Fall noch seine etwaigen Rechte gegenden Shop(inhaber) hat. Im Falle einer Insolvenz könnte der Insolvenzverwalter dazu bewegt werden.

Ich persönlich würde zumindest auch die Verbraucherschutzzentrale informieren und diese darauf hinweisen, dass zwar Werbung auf der Internetseite des Shops noch aktiv betrieben wird, jedoch das Impressum unerreichbar ist - was rechtlich unzulässig sein dürfte. Da hilft es wohl auch wenig, wenn denn angeblich "Bauarbeiten" stattfinden.

Schwierig und muß jeder für sich entscheiden:
Denken könnte man auch an die Einschaltung der Staatsanwaltschaft denken (Strafanzeige und Strafantrag). In Betracht kommende Straftaten muß man ebensowenig bezeichnen wie den in Betracht kommenden Täter; es genügt neben des Sachverhalts die Angabe den Hinweis, dass man die Sache wegen jeder in Betracht kommenden Straftat gegen unbekannt wünsche. Die möglichen Beteiligten ergeben sich ja aus der Sache selbst. Allerdings sollte man bei der Sachverhaltsschilderung keine Ausschweifungen und Vermutungen "zum Besten" geben. Es genügt ja die Mitteilung, wie man an die Karte gelangt ist, diese einen Schaden hat, der seitens eines Dritten (wer eben auch immer das war) wohl zu kaschieren versucht wurde und man nun sein Geld nicht erhalte (Hinweis auf unerreichbaren Shop). Nahe liegt hier ein Betrugsfall, wenn man uneingeschränkt die Sachverhaltsschilderungen des Geschädigten zu Grunde legt, nahe. Es muß aber nicht notwendig der Shopinhaber sein. Letztlich muß auch kein Betrugsfall vorliegen. Es kann sich eben auch einfach nur um einen einfachen Fall der Gewährleistung handeln, vielleicht verbunden mit dem Pech eines "insolventen" Shopinhabers. Dies gibt es ja auch, wenn mir in Anbetracht der Ausführungen von @ element37 zu glauben schwer fällt; aber ich bin auch kein Techniker.


Wie man sich zu verhalten hat und was zu tun ist, das kann nur ein zu beauftragender Rechtsanwalt mitteilen.

Gruß

Antworten gigsgags
Tom's Hardware > Foren > Grafikkarten > Radeon & Catalyst > Club3d nimmt kaputte Grafikkarte nicht zurück.
Zu:

Es gibt 32 identifizierte und nicht identifizierte User. Zur Ansicht der Liste identifizierter User, Hier klicken.

Wichtiger Hinweis

Dieses Thema ist länger als 6 Monate inaktiv.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr beabsichtigter Kommentar noch einen Mehrwert bringt oder das Anlegen eines neuen Themas nicht besser wäre.

Antwort hinzufügen Abbrechen
Google Anzeigen
  • Die Community jetzt fragen
  • Veröffentlichen
Anzeige
Videos
Die folgenden Community-Mitglieder erhielten Auszeichnungen!
Wir gratulieren:
  • 00:18 fred444 hat das Abzeichen Kolumnist erhalten
  • 01:00 Penske1 hat das Abzeichen Niedergelassen erhalten
  • 01:00 whiskey1981 hat das Abzeichen Niedergelassen erhalten
  • 01:00 bison74 hat das Abzeichen Niedergelassen erhalten
  • 01:00 Fiep_Fiep hat das Abzeichen Leser erhalten
  • 01:00 bligh hat das Abzeichen Leser erhalten
  • 01:00 status hat das Abzeichen Leser erhalten
  • 01:00 Braincrawler hat das Abzeichen Niedergelassen erhalten
  • 01:00 Z28LET hat das Abzeichen Leser erhalten
  • 01:00 Metalfreak hat das Abzeichen Niedergelassen erhalten
Anzeigen