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Ahoi!
Ich werde langsam sauer und muss mal Dampf ablassen
Habe vor ca 14 Monaten eine Festplatte bei VIBU gekauft und diese gestern als defekt zurückgeschickt. Weder in den AGBs oder den Reklamationsbestimmungen, in denen immer nur von "24" Monaten die Rede ist, ist angemerkt, dass ich bei Ware, die älter ist als 6 Monate, den Nachweis für einen verdeckten Mangel selbst führen oder eine "Bearbeitungspauschale" von 15 Euro zahlen muss, damit die die Platte an den Hersteller schicken.
Offensichtlich ist diese Praxis ja rechtens, wenn auch nicht besonders kundenfreundlich, aber wie soll ich denn bitte beweisen, dass bei einer Festplatte ein verdeckter Defekt vorlag? Der Support von VIBU weiß auch hier Rat: Ein staatlich anerkannter Gutachter soll's richten... Ja nee, ist klar, für eine alte Festplatte.
Das heißt dann also im Umkehrschluß, dass ich entweder 15 Euro zahle und VIBU den Versand an den Hersteller regeln lasse oder ich bezahle einen Gutachter, der dann dafür sorgt, dass VIBU die Reklamation annimmt. Also ist es quasi unmöglich, Ware, die älter als 6 Monate ist, kostenlos zu reklamieren (außer beim Hersteller). Ist das Rechtens?
Und hat jemand einen Tip, wie ich weiter vorgehen soll?
ja ist rechtens garantie und gewährleistung ist halt was anderes darüber sollte man sich vorher schlau machen ^^
Das hätte ich gerne getan, wenn es in deren AGBs stehen würde...
ist aber überall so garantie ist nicht gleich gewährleistung da kann man auch mal die wiki aufschlagen weil selbst bei Media markt und überall ist das so
Darum geht es doch gar nicht, letztendlich ist es mir egal, wer was repariert oder umtauscht, es geht mir nur um Transparenz. Darum, dass ich weiß, das ich mich auf 15 Euro Pauschale einlasse, dass ich in der Beweispflicht bin (und sorry, wenn ich das das erste Mal mache, weiß ich sowas eben nicht, wenn es nicht in den AGBs steht, dazu sind die AGBs doch da!) und um diesen Blödsinn mit vereidigtem Gutachter für eine bescheuerte Festplatte.
nein es muss nicht drin stehen weil gewährleistung IMMER beweisslastumkehr heisst wie du das beweisst ist deine sache jeder handhabt das anders aber es gibt genung die schrotten ihre hardware extra nach 1,5 jahren um günstig neue teile zu bekommen dafür ist die regeler genau das richtige um solchen leuten das handwerk zu legen. Händler machen das nur gratis aus kulanz mehr nicht sie müssen das nicht.
Entschudligung, aber das klingt bei dir, als wäre es absolut in Ordnung, ein Jura-Grundstudium zu belegen um ja alle Eventualitäten eines Kaufvertrags vorher zu verstehen, Kunden potentiell als Betrüger zu sehen und fehlenden Service klaglos zu akzeptieren.
Ich sage ja, dass das alles rechtlich i.O. ist, trotzdem muss ich das als Kunde nicht gutheißen. Wenn diese Pauschale so wertvoll ist, dass sie dadurch einen Kunden vergraulen und schlechte Mund-zu-Mund-Propaganda kriegen, dann können die das gerne machen, in Zukunft dann ohne mich.
nein sage ich nicht aber lesen können sollte man dann weiss man auch was man macht
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Und was sagt uns dein Link:
"Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller [...]."
D.h. eigentlich darf ich nicht an den Hersteller schicken, sondern muss über den Händler gehen. Und der darf dann eine Pauschale, die wie gesagt nicht erwähnt wurde, erheben und ich kann nichts machen.
Und dann bleibt immer noch die Frage der Festplatte. Wenn die nicht gerade Bohrlöcher, Brandspuren, Wasserflecken oder irgendwelche Verformungen hat, wenn sie ungeöffnet ist und nicht in der Mitte zersägt... also bitte, das ist schon ziemlich mies, einen Gutachter zu verlangen.
taj mir dem kaufvertrag haste dem aber zugestimmt unwissenheit schützt vor strafe leider nicht. Kalunz gleich nicht immer die doofheit des kunden aus so ist das leben
Ich gebe es auf. Einen Kunden als doof zu bezeichnen, nur weil ich mich nicht ausgiebigst mit irgendwelchen Paragraphen auseinandersetzen möchte, sondern auf die AGB vertraue, ist schon ziemlich armselig.
Ich warte auf Kommentare der Sorte: "Typisch Windoofnutzer" "Internet Explorer ist Scheiße" "Leute wie du sollten gar keinen Computer besitzen!!!!1111einseinself"
Jedenfalls ging es früher immer so im Usenet weiter....
so sind wir nicht aber dem händler die schuld in die schuhe zu schieben weil du nicht liest bevor du handelst ist auch nicht besser ich wollte dicg nur mal zu dem thema aufklären bevor du über händler schmipfst weil sie sich an gesetzte halten und du auf recht pochst was du nicht verdienst.
Ich muss ladykiller leider zustimmen. Der Unterscheid zwischen Gewährleistung und Garantie sollte Jedem! bekannst sein. Das ist eines der Grundelemente im Schadensfall.
Aber ich schreibs gerne nochmal kurz und knapp:
Gewährleistung:
Gesetzlich vorgeschrieben für zwei Jahre, der Kunde ist hier in der Beweißpflicht (die ersten 6Monate andersrum). D.h. entweder auf allg. Fehler der HDD setzten (also schau nach was für eine DU genau hast, google nach dem Modell und der Serie! - vielleicht. hast du Glück und da sind viele ausgefallen, das könntest du als "Beweis" führen, dass der Fehler von Vornherein da war). Ansonsten ist man auf Kulanz angewiesen (15€ Gebühr finde ich schon Kulant - der Händler kann ja auch nix für und der Hersteller wird zu ne Reperatur sagen "Nö" ).
Garantie:
Freiwillige Basis.
MFG
richtig 15€ dekct nicht mal seine versandkosten und aufwandkosten für die formulare die die hersteller ausgefüllt haben wollen.
Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sollte eigentlich jeder kennen, der auch nur einen Fuß in irgendein Geschäft setzt. Das kann und muss man als Grundkenntnis voraussetzen. Das hat nichts mit Jurastudium zu tun, sondern damit, ob man lebensfähig erzogen wurde, oder nicht.
15 Euro sind in diesem Falle durchaus angemessen, solange es sich nicht im Dinge wie schadhafte Firmware handelt, die als Produktionsfehler hinlänglich bekannt sind. Festplatten sind "Verschleißartikel" und der Anwender meist selbst schuld, wenn z.B. wegen mangels Gehäuselüftung die Festplattentemperaturen zu hoch liegen. Ich habe früher auch schon mal einen Festplattenschaden selbst abgewickelt (IBM), da ging die Platte erst nach Holland und kam als neue Platte aus Südafrika nach drei Monaten zurück. Diesen Aufwand tu ich mir bestimmt nicht mehr an.
| FormatC schrieb : Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sollte eigentlich jeder kennen, der auch nur einen Fuß in irgendein Geschäft setzt. Das kann und muss man als Grundkenntnis voraussetzen. Das hat nichts mit Jurastudium zu tun, sondern damit, ob man lebensfähig erzogen wurde, oder nicht.
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Ach weißt du, wenn ich sehe, wie andere Leute hier ohne Grundkenntnisse der deutschen Rechtschreibung und Grammatik lebensfähig sind, dann komme ich mit diesem Defizit gut klar. Ich werde mit meinen Eltern aber trotzdem mal ein Wort reden, damit sie diesen bösen Fehler nicht noch einmal machen.
Da dies das erste Mal war, dass ich einen Artikel nach mehr als 6 Monaten bei einem Onlinehändler reklamiert habe, habe ich etwas dazugelernt. Richtig, ich wusste das vorher nicht, ich habe einfach nur die Hinweise auf der Webseite befolgt, mehr nicht.
Ich hätte mir einfach nur gewünscht, vorher zu wissen, dass ich entweder eine Pauschale zahle oder einen Gutachter hinzuziehen muss. Es geht einfach nur um Transparenz, mehr nicht. Und wie gesagt, das muss zwar nicht sein, ist aber kein Aufwand und durchaus kundenfreundlich und informativ. Mit zwei Sätzen mehr auf der Seite kann man Mißverständnissen vorbeugen, denn auch wenn ihr das vielleicht nicht glaubt: die überwiegende Mehrheit der Kunden hat keine Ahnung von diesem Kram.
Du kannst den Thread jetzt gerne löschen, FormatC.
Hast Du die Seriennummer im Garantiecheck des Festplattenherstellers mal eingetippt? Oder den angerufen, wenn er einen solchen nicht onlien hat. Wenn die noch Garantie hat, sendest direkt an den Hersteller umgehst FIBU u. zahlst auch keine EUR 15,- Handlingpauschale.
Hier der Garantiecheck von WD:
http://websupport.wdc.com/warranty [...] ty&lang=de
WD ist ok und recht kulant, bei Samsung kann es als Privatperson durchaus Probleme geben.
Um welchen Hersteller handelt es sich eigentlich?
man,man,man ,
ich glaubs echt nicht, ihr macht den trogdor einfach so runter!
beleidigt ihn das etwas in seiner erziehung fehl gegangen ist und das er " dumm" sei!?!
nun gut,es gibt für alles ein erstes mal,manch einer versteht dies nach der ersten oder zweiten erläuterung,manch einer will es aber auch nicht recht verstehen,weil er kein verständnis für so etwas zeigt/zeigen kann da es wirklich eine unverschämtheit ist so etwas nicht von dem verkäufer/anbieter genauer erläutert zu bekommen,siehe media markt oda andere geschäfte, wendet man sich an die und fragt wie es mit der garantie aussieht erläutern die einem per schrift oder gar mündlich das was ihr schon aufgeführt habt(garantie und gewährleistung+ den unterschied)
und ladykiller,wenn du für so etwas zu wenig geduld hast und es deinen mitmenschen nicht normal/freundlich erklären kannst ohne dabei gleich unfreundlich zu werden,ebenso format c, dann lasst es einfach und haltet eure "KLAPPE" dann nervt ihr den beschädigten nicht noch mehr und sorgt auch nicht für so viel aggressive bewegung,danke schön
mfg Shano
Extra angemeldet um andere zurecht zu weisen, auch ne art aber im ernst wenn einer den unterschied zwischen garantie und gewährleistung nicht kennt was kann der händler dafür?? Warum muss man ihn dann gleich an den pranger stellen? darum geht es. Liest du deine gehaltsabrechnung auch nicht und sagst dann dem chef wo ist der rest vom dem was ich kriegen müsste?? nein dein chef geht davon aus das man sowas weiss allgemeinbildung halt.
Sich extra anzumelden, um einen alten Post wieder hoch zu holen und dann glanzvoll die Rolle vom Rächer zu geben...
Für einen Gymnasiasten hat er ein viel zu ausgeprägtes Ego. Das gibt sich spätestens bei ersten Bewerbungsgespräch
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