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Ich hab da ma ein kleines Problem...

also erstmal die kurze vorgeschichte:
Ich hab mir bei ebay einen Verstärker ersteigert...und ihn sogar sehr günstig bekommen...dafür das er kaum in gebrauch war, hat er bei ebay nur die hälfte des aktuellen ladenpreises gekostet...
ich hab nach dem ersteigern natürlich sofort das Geld überwiesen...jedoch

nach wochen passierte immer noch nichts...ich stehe mit dem verkäufer moment in verbindung und er wollt bei der post nachfragen wo das teil hin ist

jetzt bekam ich von ihm eine nachricht das das paket angeblich bei der post abhanden gekommen wäre und nicht mehr auffindbar ist...er will mir mein geld jetzt zurück überweisen

mein Problem jetzt: ich glaube ihm nicht annährend, ich bin ehr der meinung das der verstärker nicht den gewünschten betrag erbracht hat und er somit jetzt drum rum kommen will den verstärker zu verschicken, nur nachweisen kann ich ihm das wenig

was soll ich ejtzt machen?

1. das volle Geld verlangen, was der verstärker im handel kosten würde?? denn genau den betrag bekommt er ja auch von der post wieder, wenn das paket wirklich weg ist

2. ebay benachrichten und nicht auf die rückzahlung eingehen und notfalls noch eine anzeige wegen betrugs?

3. auf die rückzahlung einlassen

ABER: ich WILL DAS TEIL, ja ich weiß ich hab es sehr günstig ersteigert, genau dafür ist ja ebay da, und wenn der verstärker nicht den gewünschten betrag erzielt hat, dann hat der verkäufer ja selbst schuld

so was soll ich machen? ich wäre für 1. oder 2. :D


Nachricht bearbeitet von 3n1gm4 am 20.11.2008 um 16:35:12
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Lasse dir die Verlust-Bestätigung der Post als Kopie zukommen. weigert er sich, mal mit ebay telefonieren.

1. wirst du nie durchsetzen können (zumindest mit dieser Argumentation nicht);

Da der Verstärker bereits in deine Sphäre übergegangen ist (Kaufvertrag zwischen 2 Privatpersonen und bereits geleisteter Zahlung), hast eigentlich DU anspruch auf die Schadenersatzzahlung seitens der Post (egal wie hoch; meist 500€ - zumindest in österreich)

mfg,
airwalker


Nachricht bearbeitet von airwalker am 20.11.2008 um 15:54:42
Antworten airwalker

danke airwalker so werde ich es erstmal versuchen...ich bin immer noch der meinung der will mich linken...aber net mit mir :D :D

Antworten 3n1gm4

hmm...zu viele^^

 

also 1. ich war mittlerweile schon bei der polizei...der nette kriminalbeamte hate mir jedoch geratendas angebot mit dem geld zurück anzunehmen...naja gesagt getan, ich das angebot angenommen, dem verkäufer meine bankdaten geschickt...

 


ABER: ich fasse ejtzt nochmal zusammen was nicht stimmt an dem was der verkäufer sagt

 

1. er habe den Verstärker als Päckchen verschickt...ich war bei MediaMarkt, hab den verstärker da wiegen lassen...er wiegt mit Handbuch 2,5kg!!! viel zu viel für ein Päckchen...wie hat er es denn verschicken könne?

 

RICHTIG GAR NICHT!!

 

2. er habe bei der Post nachgefragt wo das päckchen sei...aber wie will er denn nachfragt haben, bzw eine auskunft erhalten haben, wenn er ein päckchen verschickt hat? zur erklärung, jedes normale päckchen bekommt eine Briefmarke drauf und wech geht es...man kann es also nicht zurück verfolgen...aber die frage bleibt...wie konnte er nachfragen?

 

na ihr könnt es euch denken...GAR NICHT!!

 

soo und jetzt kommt der Hammer.

 

Ich ihm also letzten freitag(nach dem ich bei der polizei war) die antwort geschrieben, das ich sein angebot auf rückzahlung nun doch annehmen und ihm bis mittwoch zeit gebe, das das geld auf mein konto is...er mir freitagabend dann noch geschrieben das das geld unterwegs sei

 

so wir rechnen kurz...eine innerwöchentliche überweisung dauert ca 3Tage...jetzt kam das wochenende dazwischen, das geld wird also erst am montag/dienstag gebucht, sollte also bis mittwoch drauf sein...logisch n.e^^ ich ihm am samstag nochmal darauf hingewiesen das ich keine verspätung und ausreden akzeptiere...naja frist bis mittwoch, is mein gutes recht als geschädigter

 

und sonntag kam dann die hammer nachricht von ihm
so im groben und ganzen ging es daraum das es sowas wie eine frist bei ihm nicht gibt und das er sich von mir nicht drohen lassen würde...wtf was will der? will der mich verarschen? okay so weit war ich noch ruhig aber der letzte satz hat mich fast aus dem stuhl gehoben...vom sinn her meinte er, er werde das geld erst dann überweisen wenn er von seinem auswärts termin/geschäftsreise wieder da sei

 

alter will der mich verarschen? am freitag schreibt er...geld is unterwegs...und am sonntag schreibt er das er das geld erst viel viel später überweist und ihn irgendwelche fristen nicht interessieren?

 

NEY jetzt reicht...bis mittwoch abend warte ich...vielleicht isses ja doch unterwegs...wenn nicht...donnerstag mittag bin ich bei der polizei: Anzeige wegen Betrugs...und diesma das volle Programm...

 

ABER einen hab ich noch...es erging nicht nur mir so...er hat im gleichen zeitraum wie mich, auch noch einen anderen abgezockt...der andere bekam seine ware auch nicht, bisher auch nur ausreden...ich hoffe ma der andere meldet sich nochmal und schildert mir alles...dann habe ich gleich noch mehr für die polizei ;)

 

naja so weit isses jetzt...ich kann nur mit dem kopfschütteln aber was soll...ich werde jetzt keinen eiertanz mehr ausführen...jetzt schieß ich mit kanonenkugeln auf betrügende spatzen^^

 

noch fragen ;)

 

achso...was mir gerade noch einfällt...mit ebay hab ich auch telefoniert...die sagten auch, wenn es kein geld bis zu einem von mir festgelegten termin gibt dann auf zu den gruenen bzw bald blauen :D

Nachricht zitiert 1 mal
Nachricht bearbeitet von 3n1gm4 am 16.12.2008 um 16:46:31
Antworten 3n1gm4

1. Polizei, Anzeige
2. Ebay benachrichtigen
3. Negative Bewertung schreiben, am besten mit Aktenzeichen aus (1)

Antworten FormatC

also...

1. am donnerstag
2. schon längst geschehen
3. die hat er auch schon lange ;)

aber danke für die tipps

Antworten 3n1gm4

Gibts schon neues?

Antworten Scavi

nana wie man es nimmt...ich war gestern bei der polizei...die anzeige wegen betrugs is raus und nu heißt es erstmal warten...ich bin immer noch der meinung, der weiß noch gar nicht worauf er sich da eingelassen hat

Antworten 3n1gm4

Zunächst: Ich stimme Dir zu, dass der Dich vermutlich linken will.

 

Aber trotzdem, liegst Du nachdem was ich kenne: In allem daneben ;)

 
3n1gm4 schrieb :

er wiegt mit Handbuch 2,5kg!!! viel zu viel für ein Päckchen...wie hat er es denn verschicken könne? RICHTIG GAR NICHT!!


Pluspäckchen! Gibt's schon sehr lange:
http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=h [...] le=3001504

 
3n1gm4 schrieb :

2. er habe bei der Post nachgefragt wo das päckchen sei......GAR NICHT!!


Doch das geht! Habe ich selbst schon gemacht. Auch mit Erfolg. Der Unterschied ist, dass Du beim Päckchen eben nicht versichert bist u. im allgemeinen die Tracking nummer nicht hast.

 

Kann sogar sein, dass es eine Trackingnummer gibt: Auf dem Einlieferungsbeleg, wenn man's an der Packstation abgibt. Am Schalter kriegst zwar eine Quittung, aber da steht der nicht drauf.

 

Aber selbst ohne Trackingnr.: Ich hab' das schon gemacht. Und wie gesagt: Mit Erfolg.

 
Zitat :

dann auf zu den gruenen bzw bald blauen :D


Dass die Grüeinen überhaupt 'eine Anzeige aufgenommen haben?

 

Lies' mal das hier:
http://www.ramom.de/rechtsthemen/e [...] n-127.html

 

Du sollst nicht genau machen was dort steht u. brauchst auch keinen Anwalt einschalten. Aber es sollte Dir Deine rechtliche Situation klarmachen. Das kann man ganz normal über Mahnbescheid, Vollstreckungstitel, Gerichtsvollzieher abfackeln. Dauert alles zusammen etwas 1/2 Jahr mit allen Fristen. Ist allemal einfacher als 'einen BaFÖG Antrag zu stellen oder 'eine Steuererklärung zu machen.

Nachricht zitiert 1 mal
Nachricht bearbeitet von 7oby am 19.12.2008 um 11:51:38
Antworten 7oby

7oby schrieb :

Zunächst: Ich stimme Dir zu, dass der Dich vermutlich linken will.

 

Aber trotzdem, liegst Du nachdem was ich kenne: In allem daneben ;)

 


 

Nöö lieg ich nicht :P warum? kommt gleich :D

  

Nach Aussage des Verkäufers war es...wortwörtlich...ein stink normales Päckchen...also nichts Plus oder so...

 
7oby schrieb :


Doch das geht! Habe ich selbst schon gemacht. Auch mit Erfolg. Der Unterschied ist, dass Du beim Päckchen eben nicht versichert bist u. im allgemeinen die Tracking nummer nicht hast.

 

Kann sogar sein, dass es eine Trackingnummer gibt: Auf dem Einlieferungsbeleg, wenn man's an der Packstation abgibt. Am Schalter kriegst zwar eine Quittung, aber da steht der nicht drauf.

 

Aber selbst ohne Trackingnr.: Ich hab' das schon gemacht. Und wie gesagt: Mit Erfolg.

 

Auch hier sagt mir die Post, ja ich war extra in der Posthauptstelle hier bei mir, das man ein Päckchen NICHT zurück verfolgen kann...Bei einem Päckchen kommt eine Postmarke drauf und weg ist es...nur wenn man es extra will, kann man diese Verfolgung mit dazu kaufen...aber selbst dann würde man wieder eine NUmmer bekommen...
Der Verkäufer hatte aber nichts, keine Nachvervolgungsnummer, einfach nichts...

 
7oby schrieb :


Dass die Grüeinen überhaupt 'eine Anzeige aufgenommen haben?

 

Lies' mal das hier:
http://www.ramom.de/rechtsthemen/e [...] n-127.html

 

Klar warum sollten sie den keine Anzeige aufnehmen. Die Anzeige läuft unter §263 des StGB (sonstige weitere Betrugsarten). Und die Polizei kennt solche Anzeigen mittlerweile zu genüge. Desweiteren:

 

- Ich hab bei Ebay angerufen, die meinten, Frist setzen, kommt nichts, dann Anzeige wegen Betrugs
- Ich war vor einer Woche schon bei der Polizei, der Kriminalbeamte meinte das selbe wie Ebay

 

Du siehst also, alles richtig ;)

 

und das das lange dauert, das weiß ich, aber mittlerweile geht es mir auch nicht mehr um das Geld...35€ sind ja nicht viel...aber die Anzeige sollte schon Wirkung zeigen...zumal ich wahrscheinlich der zweite bin, den er abgezockt hat...also Strafe muss sein und ich würde immer wieder den selben weg gehen.


Nachricht bearbeitet von 3n1gm4 am 19.12.2008 um 15:13:09
Antworten 3n1gm4

€35 ?

 

Der Streitwert ist übrigens Wiederbeschaffswert minus das was Du gezahlt hast. Sprich' kost der Verstärker € 200,- und Du hast € 35,- gezahlt, dann ist der Streitwert € 165,-.

 

Bei E-Bay scheint's wohl auf den persönlichen Sachbearbeiter anzukommen was sie einem vorschlagen. Wundert mich jedoch, da diese Missverständnisse zu Hauf auftreten u. e-Bay hier ja genügend Juristen bezahlt, die solche Prozesse als Aktivitätsdiagramm o.ä. dem Call-Center mitarbeiter verklickern können. Vielleicht hat e-Bay aber auch inzwischen so viel "Praxiserfahrung" gesammelt, dass sie mit Einschüchterungsgeschichten wie Anzeigen weiter kommen.

 

Ich denke jedoch zu wissen was aus der Strafanzeige herauskommt: Sie wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

 

Mit dem Betrug tust Dich schwer: Egal ob Du ihm vorwirfst er hätte Dich mit dem Versand des Päckchens betrogen (= Betrug) oder schon mit dem Angebot bei e-Bay (= Betrug) das kannst praktisch nicht beweisen. Wie Du ja schon festgestellt hast, gibt's kein Päckcheneinlieferungsschein.

 

Es geht auch weiter: Wenn der andere sich Rechtsbeistand holt (oder jemanden kennt), käme er auch durch eine Hintertür ganz leicht raus (selbst wenn es nicht eingestellt würde wegen Geringfügigkeit). Nur um ein Beispiel zu nennen: Er zeigt sich selbst an er hätte einen Verstärker z.B. von seinem Bruder in Unwissenheit über die Eigentumsverhältnisse auf e-Bay veräußert. Das ist Tatbestand Diebstahl. Das Verfahren wird eh eingestellt. Und damit dann auch alle abhängigen Dinge, da Hehlerware nicht veräußert werden kann.

 

Wenn Du's noch nicht getan hast: Nicht über Betrug informieren, sondern über BGB Kaufvertrag (s. Link oben), den er durch das e-Bay Angebot eingegangen ist. Hier ist unmittelbar ein Betrag festgelegt den er Dir schuldet (Wiederbeschaffungswert s.o.) u. den kannst direkt mahnen.

 

--

 

"Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand":

 

Vielleicht lernst ja auch was draus. Wenn man so blauäugig wie Du da rangeht, dann kommt da nichts gutes für Dich raus. Auch wenn Du Dich im Recht fühlst etc. Bei all den juristischen Dingen werden immer gewisse Abläufe angestoßen, die auch durchgezogen werden. So funktioniert das im Rechtsstaat. Und diese Vorgänge sind nicht immer zu Deinem Vorteil. Also: Was ich keinem wünsche, wenn's mal um richtig viel geht: Haus, Scheidung etc. dann am besten Gerichte etc. meiden. Verdienen tun die Anwälte - Du verlierst so oder so auf die eine oder andere Weise.


Nachricht bearbeitet von 7oby am 19.12.2008 um 17:01:14
Antworten 7oby

Die anzeige steht schon und laut Polizei werden solche verfahren nicht eingestellt

ich lass mich überraschen...wie gesagt hier geht es nicht darum mein geld so schnell wie möglich wieder zu bekommen sondern dem betrüger direkt auf zu zeigen wo meine grenze is und auch seine grenze :D

naja ma schauen was noch so passiert

aber danke zoby für die ganzen infos^^

Antworten 3n1gm4

Irgendwas wird schon passieren. Zumindest wird er jetzt wohl erstmal Post bekommen von Amts wegen.

Und vielleicht reicht das ja schon u. mit einmal steht ein Päckchen vor Deiner Tür.

Antworten 7oby

die anzeige steht schon und laut Polizei werden solche verfahren nicht eingestellt

Doch. Ein Kollege hat das Dilemma mal mit einem migrierten Festplatten-Betrüger. Eingestellt und nichts erreicht. Mach, was 7oby Dir vorgeschlagen hat. Manhnbescheid und Vollstreckung bringen mehr, als eine Anzeige. Aus der kommt er mit etwas Intelligenz galanter raus, als Du Dir vorstellen kannst.

Antworten FormatC
Tom's Hardware > Foren > Off Topic > Smalltalk-Sofa (von ernst bis witzig) > Probleme bei ebay
Zu:

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