OEM Versionen dürfen in Deutschland auch ohne PC verkauft werden. Seit mehr als 8 Jahren:
http://www.heise.de/newsticker/Mic [...] dung/10493 Das ist der Grund warum es im Einzelhandel SB Lizenzen in Deutschland gibt - in vielen anderen Ländern jedoch nicht.
Der Handel mit gebrauchten Lizenzen ist losgelöst vom Datenträger (und den hast Du evtl. nicht, da vielleicht nur eine Recovery beim Dell dabei liegt?!?) degegen nicht erlaubt, wobei ich jetzt nicht weiß, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist:
http://www.heise.de/newsticker/Urt [...] dung/69055
Allerdings bist auch kein Händler, sondern verkaufst 1x privat eine Lizenz.
Was es noch schwieriger macht: Dell und alle Systemausrüster verwenden eine ganz bestimmte Art von Microsoft-Lizenz. Was da nun im Einzelnen gilt - weiß ich nicht.
Auf der technischen Seite wird's auch nicht leichter:
. Dell (und alle anderen Systemausrüster ebenfalls) verwenden eine SLP 2.0 Lizenz. Das funktioniert im Prinzip so: Die Lizenz ist im BIOS gespeichert. Das hat u.a. den Vorteil: Alle Dell Notebooks können den gleichen Festplatteninhalt haben u. dennoch hat jeder eine gültige Lizenz.
. Jetzt ist aber auf der Unterseite vom Notebook ein Lizenzaufkleber. Diese Lizenz ist gar nicht aktiviert, wenn man das Notebook kauft, sondern dient mit Microsoft nur als Abrechnungsgrundlage (die Aufkleber bekommen sie von Microsoft und soviel sie draufbapperln soviel müssen sie auch an MS zahlen).
Was jetzt technisch (wohl) funktioniert:
. Auf dem Dell bleibt Vista.
. Die Nummer auf der Bodenseite gibt man bei einer anderen Installation ein. Die Internet Aktivierung schlägt höchstwahrscheinlich fehl. Anschließend ruft man die Microsoft Hotline an u. aktiviert das Vista telefonisch.
Jetzt hast für 1x Lizenz kaufen 2x installiert. Das ist mit absoluter Gewissheit Betrug. Aber was wenn man auf dem ursprünglichen Dell die Installation löscht u. die enthaltene Recovery Partition? Keine Ahnung - was man da darf und was nicht. Und ob Du dem e-Bay Käufer den eventuellen Umstand mit der Telefonaktivierung verklickern kannst. Nicht gerade "bewertungsfördernd".
Was manche schon gemacht haben: Nachdem sie das Notebook hatten die EULA abgelehnt u. den Kaufpreis zurückverlangt. Das geht auf Kullanzbasis oder sogar gerichtlich:
http://www.heise.de/newsticker/Urt [...] dung/96518
Man braucht ja nur darauf verweisen.
Moralisch auch nicht ganz sauber. Außerdem muss man genau schauen: Wenn Dell auf dem Vostro Trial Versionen installiert hat, dann zahlen die Anbieter Geld dafür, dass die Trail auf dem Notebook ist. Das könnte dann auch so aussehen:
. Vista EUR +40,-
. Office Trail EUR -50,-
. Toolbar EUR -5,-
Macht zusammen EUR 15,- die Dell von Dir haben will, wenn Du das Vista platt machst, weil die Anbieter ja Geld gezahlt haben dafür dass deren Software auf Deinem Notebook ist.
Am besten in einem Vostro Forum erkundigen. Oder einfach Vista nutzen. Bei XP brauchst ja auch ein SLIP Stream Installationsmedium um überhaupt das XP drauf zu bekommen, da Du sonst an AHCI Treibern scheiterst. Wenn man genug RAM hat ist Vista für Notebooks eigentlich fein, denn das Powermanagement ist sehr feingranular. Allerdings wird dieser Vorteil durch den generell höheren Ramverbrauch u. höhere Anzahl von laufenden Diensten wieder weitgehend neutralisiert.