bevor ich mit eurer Hilfe hier im Forum einen eigenen PC zusammengestellt habe, der seit einem Monat super läuft, wurde mir vom Händler meines Vertrauens folgender Rechner für 849,- Euro angeboten:
WORTMANN AG 1009044
TERRA PC-BUSINESS 6100 GREENLINE.
Unter Zeitdruck hatte ich den Rechner bestellt und am nächsten Tag in der früh sofort storniert. Der Verkäufer hat mir über 40 Euro Storno-Gebühren berechnet. Als ich die AGB haben wollte bzg. der Storno-Gebühren, meinte er, dass so etwas nicht geregelt werden muss, da er sich um ein Kaufvertrag handelt, nur bei Online-Geschäften gäbe es ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Er meinte weiter, dass er auch verlangen könnte, dass ich den Rechner abnehme oder er könnte auch 200,00 Euro Storno-Gebühr berechnen, hier sei er frei. Meine Argumente, dass ich keine fachgerechte Beratung bekommen hätte und dass mir ein Wucher-PC verkauft wurde, zogen nicht. Der Verkäufer meinte, dass dieser Rechner vom CHIP-Magazin wegen des guten Preis-Leistungsverhältnisses erst ausgezeichnet worden sei. außerdem meinte er, dass ich gar nicht weiß, welche Komponenten verbaut sind und prahlte damit, dass allein eine 180,- Euro Grafikkarte verbaut ist.
Meine Fragen an euch: Ist die Grafikkarte tatsächlich so viel Wert und fällt euch ein Gedanke ein, mit welchen Argumenten ich den Storno-Gebühren widersprechen kann?
Meine Absicht ist, mich beim Geschäftsführer über die "Hinterfotzigkeit" zu beschweren, es sind noch andere Aussagen gefallen, die für einen Verkäufer - no go - sind. Mir würde es sehr helfen, ein paar neue und gute Argumente zu finden, was diesen Wucher PC betrifft.
Produktmerkmale:
Mit professioneller Grafiklösung von PNY. Profitieren Sie von der Performance der PNY Quadro FX 370 Grafikkarte. Maximieren Sie Ihre AutoCAD Produktivität mit NVIDIA® Quadro® Grafiklösungen.
Prozessor:
Intel® Core™ 2 Duo E8400,
2x 3.0 GHz, 6 MB L2 Cache, FSB 1333 MHz,
EM64T, EIST, TXT, C1E/C2E/C4, XD-Bit, VT
Betriebssystem:
original Windows® XP Professional 32-Bit
[Downgrade von original Windows® Vista™ Business]
Jetzt diesen TERRA PC kaufen und Sie
erhalten Ihr Windows 7 Upgrade Kostenlos*
Gehäuse:
TERRA PC607 REV 2.0 Midi-Tower mit
einzeln abnehmbaren Seitenteilen.
Servicefreundlich, mit einer Schraube
zu öffnen. Optional mit Vorhängeschloss
verriegelbar.
Mainboard: Intel DQ45CB
Sockel / Chipsatz:
LGA775 / Intel® Q45
Hauptspeicher:
2x 1024 MB DDR2-RAM PC800
Festplatte:
320 GB SATA II 7.200 rpm
Nachricht bearbeitet von sommersonne am 08.09.2009 um 08:27:59
Rechtlich kommt es vor allem darauf an ob du einen Kaufvertrag unterschrieben hast, wenn nicht ist er in der Beweispflicht dass du den Auftrag erteilt hast und er auf Rücktrittsgebühren hingewiesen hat (wird zu 99% nicht gemacht).
Wenn du den Kaufvertrag unterschrieben hast ist das Bedingungswerk die eine Sache, in dem schon Stornogebühren aufgeführt sein könnten. In dem Fall kannst du dagegen gar nichts machen.
Wenn nichts schriftlich geregelt ist gilt das gesprochene Wort als Vertrag, hat er Zeugen sieht es auch schlecht für Dich aus, dennoch könntest du der Zahlung so lange widersprechen bis er Dir einen Nachweis über seine tatsächlich entstandenen Kosten gebracht hat, wenn er kostenlos stornieren konnte kann er dir noch seinen Arbeitsaufwand in Rechnung stellen.
Ist man nun ganz auf Krawall gebürstet wegen 40€ hoffe ich dass Du eine Haftpflicht hast
Hast du ne Rechtsschutz? Dann hin da. Wenn nicht such dir ne Verbraucherschützer Niederlassung.
Es kommt drauf an wieviel Speicher die Grafikkarte hat. Da schwankt der Preis extrem.
Mal ganz abgesehen davon dass die Quadro Karten für CAD-Anwendungen ausgelegt sind ist das aber erstmal unerheblich.
Hast du dem Verkäufer denn gesagt, dass du CAD-Anwendungen betreiben willst?
Du kannst jede Bestellung stornieren. Egal ob im Internet oder nicht. Jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
Dann kommt noch hinzu, dass das ein PC von der Stange ist. Nichtmal ne Sonderanfertigung.
Generell sollten solche Stornierungskosten aber ausgeschrieben sein.
Du kannst jede Bestellung stornieren. Egal ob im Internet oder nicht. Jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
Sorry, aber das ist Blödsinn. Die 14 Tage gelten nur im Rahmen des Fernabsatzgesetztes.
Ich mach mich mal wieder unpopulär und beleuchte die andere Seite:
Du hast einen PC bestellt, Dein Händler will ihn Dir schnellstmöglich liefern und bestellt ihn gleich. Dadurch entstehen Kosten für Porto, Arbeitszeit etc. Dazu kommt noch dass ein Händler einmal bestellte Ware eben nicht einfach wieder an seinen Distributor zurück schicken kann, dh. er muß den von Dir bestellten Rechner höchstwahrscheinlich einlagern.
Manche Händler regeln sowas auf Kulanz aber ich finde Stornokosten in höhe von 40€ absolut ok - schliesslich wurden Kosten von Dir verursacht auf denen der Händler sonst sitzen bleibt.
Jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
Das wage ich aber arg zu bezweifeln...
@Topic: Laut Internetpräsenz hat der PC eine Quadro FX 380 mit 256MB, die gibt es online ab 99,90€ plus Versand.
Wegen den 40€ würde ich mich auch nicht auf einen größeren Streit einlassen - ist halt blöd gelaufen, denn wie kaneeden schon gesagt hat, wird der Verkäufer in jedem Fall seinen Arbeitsaufwand berechnen.
Nachricht bearbeitet von sleepy_simon am 08.09.2009 um 09:42:50
Auf die Stornogebühren muss meiner Meinung nach aber hingewiesen werden.
Alles in allem blöd gelaufen aber die Geschäftspraxis ist schon sehr fragwürdig.
Das sind aber alles völlig unterschiedliche Sachverhalte:
- Haustürverträge sollen den Verbraucher schützen - denn einige Leute lassen sich da bequatschen und unterschreiben, nur damit der Vertreter abhaut
- Rückgabe beim Fernabsatz gesetz soll dir ermöglichen die Ware zu begutachten, wie es in einem Ladengeschäft möglich ist
- keine gesetzl. Rücknahme Pflicht bei Kaufverträgen im Einzelhandel - hier ist der Kunde aus "freien" Stücken in dne Laden und konnte sich von der Ware überzeugen (das gilt auch wenn der Händler das für dich bestellt)
Also am Ende ist es wichtig zu wissen, hat dich der Verkäufer gut beraten (was die Quadro angeht zB) oder hast du was unterschrieben.
Eben. Hast du keine Unterschrift geleistet, sieht es für den Verkäufer extrem schlecht aus.
Es würde im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage stehen.
Aber da wir wie es aussieht alle keine Anwälte sind, würde ich dir raten einen solchen einzuschalten, wenn der Verkäufer auf seine Meinung pocht.
Wenn der Händler aber was in der Hand hat und man macht dicke Backen kann es genausogut sein dass er aus Sturheit auf Abnahme des Rechners pocht, dann kann der Schuß gewaltig nach hinten los gehen.
Ich für meinen Teil würde mir blöd vorkommen wegen 40€ nen Rechtsanwalt aufzusuchen um mich da irgendwie raus zu winden.
Wenn ich etwas bestelle und überlege es mir einen Tag später anders dann muß ich halt die Konsequenzen tragen aber jeder hat da wohl ein anderes Rechtsempfinden.
Ich sag nur: Wenn das jeder so machen würde, könnte der Händler bald zu machen.
Nachricht bearbeitet von intergalactic am 08.09.2009 um 15:04:20
Er meinte weiter, dass er auch verlangen könnte, dass ich den Rechner abnehme oder er könnte auch 200,00 Euro Storno-Gebühr berechnen, hier sei er frei
Allein für den Spruch hat er es verdient, dass man den Rechner nicht kauft. Bei mir haben auch öfters Kunden den Auftrag storniert. Dann bleibt man höflich und bietet andere Möglichkeiten an. Aber gleich mit Stornogebühren drohen ist wirklich nicht die feine englische.
Zitat :
Wenn ich etwas bestelle und überlege es mir einen Tag später anders dann muß ich halt die Konsequenzen tragen aber jeder hat da wohl ein anderes Rechtsempfinden.
Das ist richtig, aber es gibt auch sowas wie Kulanz. Gerade in Krisenzeiten sollte man nicht leichtfertig mit Kunden umgehen. Auch wenn er heute rausgeht und nichts kauft, kann es ein Kunde von morgen sein.
bevor das hier in Mutmaßungen ausartet:
wie ich schon andeutete, du kannst wenn er dir eine Rechnung schickt dieser widerprechen (55cent porto+druckkosten).Dann muss er neue schicken (nicht Mahnung, macht er dies ist es ohnehin nicht rechtskräftig da du widersprochen hast und ihm die Beweispflicht eines abgeschlossenen Vertrages überträgst)
der kannst du auch nochmal widersprechen wenn er dem Beweis nicht nachkommt (also Auftragsdurchschlag mit deiner Unterschrift zB) oder er schickt wirklich 1.Mahnung..dann 2. .. dann Amtsgerichtsbescheid..dort kreuzt du an dass es eine nicht berechtigte Forderung ist, und schon muss ER klagen, nicht DU, daher brauchst du keine Rechtschutz sondern eine HAFTPFLICHT (Bereich Vermögensschaden) zur Abwendung, dort meldest du die Forderung und überlässt den kompletten Streit der Versicherung. DU darfst NICHT den Anwalt einschalten, in dem Fall erlischt die Leistungspflicht des Versicherers, ist wichtig und wissen viele nicht.
Wenn du etwas unterschrieben hast würde ich mir den Stress nicht geben, war es nicht schriftlich und er hat dich nicht über eventuell anfallende Stornokosten aufgeklärt kostet dich das Prozedere 55cent,Druckkosten eines Briefes und einen Anruf bei deinem Versicherer.
mfg
Nachricht bearbeitet von kaneeden am 08.09.2009 um 20:22:59
Danke für euer Feedback! Ich hatte keinen Kaufvertrag unterzeichnet, sondern die Bestellung kurz vor Mittag telefonisch aufgegeben, am nächsten Morgen um 9 Uhr habe ich die Bestellung telefonisch storniert. Über Storno-Gebühren wurde ich nicht informiert. Ich habe diesen Händler immer bevorzugt obwohl die Discounter in der nähe billiger waren, weil mein Grundsatz ist, Unternehmer in der Region zu unterstützen. 850 Euro scheinen in unserer Zeit es nicht mehr Wert zu sein, Kundenberatung zu leisten.