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Gericht: Internetcafes brauchen Spielhallenlizenz für LAN-Parties

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20:24 - 13. Mai 2004 von Fritz

Das Berliner Oberverwaltungsgericht entschied aktuell, dass zum Betrieb eines Internetcafes mit auf den Computern installierten Spielen auch eine Spielhallenlizenz erforderlich wäre.

Dazu sei es unerheblich, ob die installierten Games auch benutzt würden. Als Hauptmotiv für diese Entscheidung führte das Gericht den dadurch möglicherweise bedrohten Jugendschutz an.

Eine wissenschaftlich haltbare Begründung für die These, Jugendliche würden durch gewaltdarstellende Spiele (anders als z.B. Krimisendungen im TV) in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, steht allerdings bis zum heutigen Tag aus. Gegenteilige Erkenntnisse, die von durchgeführten Studien erbracht wurden, werden nach wie vor von Justiz und Gesetzgeber ignoriert.

Quelle: Tom's Hardware

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