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Klagewelle gegen Apple reißt nicht ab

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15:38 - 16. Oktober 2007 von Thomas Kretschmann

Apple hat es nicht leicht mit dem iPhone: Klagen wegen dem fest verbauten Akku und der vermeintlichen Monopolstellung genügen noch nicht: Nun soll das Handy auch noch Giftstoffe enthalten.

Zwei iPhone-User haben Apple und AT&T auf einen Schadensersatz von satte Summe 1,2 Milliarden US-Dollar verklagt. Grund: Apple hätte das Firmwareupdate 1.1.1 eigens so konzipiert, dass die von Apple ungeliebten Dritthersteller-Anwendungen wie auch komplette Geräte, bei denen der SIM-Lock entfernt wurde, deaktiviert werden (siehe auch »iPhone mit neuer Firmware 1.1.1 freigeschaltet«). Dass der SIM-Lock — zumindest in Kalifornien — gegen das dortige Wettbewerbsrecht verstößt, davon geht auch US-Anwalt Damian Fernandez aus, der ebenfalls eine Sammelklage gegen Apple anstrebt (siehe »Ist der iPhone-SIM-Lock illegal?«).

Nun hat auch noch Greenpeace festgestellt, dass die Kopfhörer des Handys Giftstoffe enthalten. Laut den Greenpeace-Untersuchungen übersteigt die Höhe der gefundenen Phthalat-Dosen das in San Francisco und in Europa erlaubte Limit. Auch Brom- und Chlorverbindungen wurden gefunden. Die Untersuchungen und Ergebnisse hat Greenpeace in einem Video zusammengefasst:

Die Verwendung derartiger Stoffe ist kennzeichungspflichtig, doch ein Hinweis fehlt beim iPhone. Das Center for Environmental Health hat Apple deshalb darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Klage vorbereitet wird.

Quelle: Tom's Hardware DE

Kommentare zum Beitrag
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andi1983 16/10/2007 17:25
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-0+

Also ich will ja jetzt nichts sagen ;-)

Aber wenn man euren tollen Artikel zur Iphone Fälschung gelesen hat dann kann man darüber nur schmunzeln :-)

Bei der angeblich so billigen Iphone Fälschung ist kein fest verbauter Akku drin man kann als Sim Karte reintun was man will und Giftstoffe hat ja das orginal auch :-)

powerhawk 17/10/2007 15:34
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-0+

Ein paar Kleinigkeiten:

1.) Die Bromverbindung in der Antenne ist nur beim Verbrennen flüchtig und gefährlich. Wer sein iPhone nicht verbrennt, braucht sich nicht fürchten.

2.) Die Weichmacher sind in der gebundenen Form (im PVC) nur bei oraler Aufnahme schädlich. Wer seine Kopfhörer ins Ohr steckt und nicht in den Mund, braucht sich also wieder nicht fürchten.

3.) Das Problem mit der Akkuentsorgung besteht innerhalb der EU nicht, weil das Gerät als Ganzes sowieso den Entsorgungsbestimmungen unterliegt und nicht in den normalen Müll wandern darf. Problematisch ist dies vor allem im asiatischen Raum (den Greenpeace auch explizit in seinem Bericht anspricht), weil dort in vielen Ländern keine Entsorgung existiert.

4.) Die Kennzeichnungspflicht besteht in KALIFORNIEN, nicht innerhalb der EU oder den meisten anderen Teilen der Welt.

Damit sollten jetzt die meisten Halbwahrheiten soweit geklärt sein...

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