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Internet-Tauschdienste freigesprochen

17:41 - Montag, 28. April 2003 von Fritz
Quelle : Tom's Hardware – Kategorie : Weitere...
Tags: internet, tauschdienste, freigesprochen 0 Kommentare

Ausgerechnet in Kalifornien, dem Standort vieler Filmstudios, stärkt nun ein Richter die Tauschbörsen: Diese könnten nicht für Raubkopien ihrer Anwender verantwortlich gemacht werden, urteilte Stephen Wilson entgegen allen bisherigen Urteilen.

Vergangene Woche endete ein Prozess, den das Filmstudio MGM gegen Streamcast und Grokster angestrengt hatten. MGM blieb auf der Strecke, die Tauschbörsen wurden freigesprochen. Der Richter stellte Vergleiche mit Videorekordern an, deren Hersteller schließlich auch nicht verklagt würden, weil die Nutzer Raubkopien damit austauschen. Streamcast und Grokster könnten damit auch nicht verantwortlich gemacht werden.

Allerdings haben die beiden Tauchbörsen einen Vorteil gegenüber Napster und dessen Clones: Es gibt keinen zentralen Dienst für den Tausch - die beiden Unternehmen liefern lediglich die Software. Was die Anwender damit machen, ist alleine deren Problem. Napster ging zugrunde, weil das Unternehmen keinen Austausch geschützter Werke verhindern konnte.

Das Urteil ist allerdings nur für die derzeitigen Programmversionen gültig. Wenn neue Versionen mehr Kontrollfunktionen erlauben würden, könnten Filmstudios und Musikvertriebe weitere Klagen erheben.


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