Lidl muß Schnäppchen-Angebote mindestens zwei Tage vorrätig haben

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20:57 - 15. März 2006 von Uwe Kauß

Vom Discounter Lidl beworbene Schnäppchen sollen nach wiederholten Beschwerden nun zumindest bis 10 Uhr zu haben sein.

Lidl hat eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Brandenburg abgegeben, künftig Werbung für Schnäppchen zu unterlassen, die bereits am ersten Verkaufstag vor zehn Uhr nicht mehr erhältlich sind. Das war in der Vergangenheit wiederholt auch bei sehr günstigen PC-Produkten vorgekommen, weshalb die Verbraucherschützer die Supermarktkette vor rund vier Wochen abgemahnt hatten.

Damit ist Lidl glimpflich davongekommen, denn nach geltender Rechtsprechung darf mit Aktionswaren nur geworben werden, wenn die Kunden eine reale Chance haben, die Waren zu bekommen - als angemessen gilt eine ausreichende Bevorratung für mindestens zwei Tage. Um dies durchzusetzen, sammelt die Verbraucherzentrale Hinweise auf Werbeaktionen, bei denen die beworbenen Angebote bereits vor Ablauf des zweiten Tages vergriffen sind.

Quelle: Tom's Hardware

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