Gericht: Unerklärliche Premium-SMS muss nicht bezahlt werden

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11:16 - 11. Juli 2006 von Uwe Kauss

Wer Premium-SMS auf seiner Mobilfunkrechnung findet, die sich nicht erklären lassen, sollten die Zahlung verweigern.

Demnach habe das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek eine Klage auf Zahlung von E-Plus abgewiesen (Aktenzeichen: 713A C 256/05).

Die Kosten für Premium-SMS werden demnach meist von Drittunternehmen erbracht, aber von den Mobilfunkbetreibern abgerechnet. Im konkreten Fall behauptete E-Plus, man "sei auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Diensteanbieter zum Einzug von dessen Forderung berechtigt".

E-Plus konnte nicht darlegen, dass Kunde und Anbieter des Mehrwertdienstes einen wirksamen Vertrag miteinander abgeschlossen hatten. Die Verbraucherzentralen raten, die Zahlung ungerechtfertigter Forderungen zu verweigern und in dem Fall Rechtsberatung einzuholen.

Quelle: Tom's Hardware

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