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US-Gericht entscheidet gegen "Softwarelizenzen"

15:17 - Freitag, 30. November 2001 von Stephan Lex
Quelle : Tom's Hardware – Kategorie : Weitere...
Tags: us, gericht, entscheidet, gegen, softwarelizenzen 0 Kommentare

Die Software-Industrie macht es sich leicht: durch das Öffnen der Schrumpffolien-Verpackung und schon gar durch den Start der Installation verpflichtet sich der stolze Käufer eines legal erworbenen Programms, die "Lizenzvereinbarung" zu beachten. Diese behauptet allzuoft, dem Nutzer für sein sauer verdientes Geld nur eine rechtlich beschränkte Nutzung zu gewähren - von Besitz an einer gekauften Ware kann hier keine Rede sein. Glücklicherweise bezieht sich das in vollem Unfang nur auf die amerikanische, nicht die deutsche Rechtslage.

Besonders bizarr wird es, wenn ein Nutzer oder Händler versucht, alte oder in Gesamtpaketen enthaltene Software an Dritte weiterzuverkaufen. Dann verfällt nach dem Willen der mächtigen Herren über Nullen und Einsen das Besitzrecht zur Gänze. Im konkreten Fall verklagte Adobe den Händler Softman vor einem kalifornischen Gericht. Dieser hatte einzelne Programme aus angekauften Paketen weiterveräussert.

Der zuständige Richter Pregerson fand allerdings, dass ein Handel, der einen festen Geldbetrag in den nominal unbegrenzten Gebrauch einer Sache verwandelt, eher einem Warenverkauf als einer Lizenz im üblichen Sinn ähnelt. Somit dürfe der rechtmässige Besitzer der Software mit seinem Gut anstellen, was ihm gefällt - und sei es ein Weiterverkauf.

Es ist allerdings anzunehmen, dass die Software-Industrie eine solche Stärkung der Konsumentenrechte nicht hinnehmen, sondern die Sache notfalls bis zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag durchfechten wird.


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