Geschenkideen für Weihnachten: Kaufberatung von Tom's Hardware
Anregungen und Ideen für Technik, die unter den Weihnachtsbaum passt. Tom's Hardware hilft bei der Qual der Auswahl. Das preisliche Limit liegt bei 1350 Euro. mehr lesen
US-Rechtsexperten erwarten nach P2P-Urteil kein Ende der Tauschbörsen
Quelle : Tom's Hardware – Kategorie : Weitere...
Tags: us, rechtsexperten, erwarten, nach, p2p, urteil, kein, ende, der, tauschboersen 0 Kommentare
Nach dem Urteil des Obersten US-Gerichtshofes, P2P-Betreiber könnten für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden, erwarten Rechtsexperten keine Verbotswelle gegen Tauschbörsen. Das Urteil lasse viele Fragen offen und Definitionen unklar.
"Das Urteil ist keinesfalls die Totenglocke für P2P-Börden", sagte etwa der Online-Rechtsexperte Richard Santalesa zu Toms Hardware Guide. Denn das Gericht habe zwar eine prinzipielle Verantwortung für P2P-Betreiber festgestellt, aber ausdrücklich die Beklagten Grokster und Streamcast nicht schuldig gesprochen. Dieses Urteil sollten untergeordnete Gerichte im Einzelfall sprechen.
"Wenn Grokster nicht eben 'Kopiert Software!' auf ihre Banner schreibt und einige Mechanismen gegen die Verbreitung von Raubkopien entwickelt, kann nicht viel passieren", prophezeit Santalesa.
John Barrett, Forschungsdirektor beim renommierten Marktforschungsunternehmen Parks Associates, vermutet, es werde fünf bis zehn Jahre dauern, bis sich eine einheitliche Rechtsmeinung über den Schlüsselbegriff "absichtlich" gebildet habe. Im Urteil heißt es nämlich die beklagten Unternehmen müßten die Copyright-Verletzungen "absichtlich" fördern. "Was aber, wenn P2P-Börsen die User vor der Nutzung per Mauklick ausdrücklich bestätigen lassen, keine Urhberrechtsverletzungen zu begehen?", fragt Barrett. Wer in die Uni-Bibliothek geht, findet vor jedem Kopierer diesen Warnhinweis", fügt er hinzu.
Auch Jason Schultz, Anwalt der Electronic Frontier Foundation (EFF) betont, das Gericht habe die einmalige Chance verpaßt, "klare Grenzen zu setzen, was legale und was illegale Technologien seien". Das Urteil sei so allgemein formuliert, dass es nicht nur P2P, sondern beispielsweise auch die Hersteller von CD-Brennern, Apples iPods und viele Web-Angebote betreffe.
Reagieren Zurück zur News-Übersicht
- Digitalfernsehen mit dem USB-Stick
- Flashspeicher können künftig Festplatten ersetzen
- US-Rechtsexperten erwarten nach P2P-Urteil kein Ende der Tauschbörsen
- Neuer CMOS-Bildsensor mit fünf Megapixel von Samsung
- Yahoo startet personalisierbare Internet-Suche in Deutschland
- Firefox in Europa mit nun rund zehn Prozent Marktanteil