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Verhaltenskodex der Mobilfunk-Anbieter soll Kosten transparent machen

10:52 - Wednesday, 5. July 2006 von Uwe Kauss
Quelle : Tom's Hardware – Kategorie : Weitere...
Tags: verhaltenskodex, mobilfunkbetreiber

Die Initiative der Mobilfunkbranche soll vor allem für "Preis- und Angebotstransparenz sorgen", heißt es in einer Mitteilung. Als Treuhänder soll der Medienwissenschaftler Prof. Jo Groebel die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung überprüfen. Er werde Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der online bereitgestellten Liste der Teilnehmer streichen.

Für alle Premium-Services haben die Unternehmen im Verhaltenskodex einheitliche Grundregeln eingeführt. Sie sollen etwa Bestellung und Kündigung von Abonnements vereinheitlichen und Kunden darauf hinweisen, wenn die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschritten haben. Nach der Anforderung eines Abonnements werde der Kunde nun durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Diese SMS enthalte Angaben zum Preis und zum Anbieter; erst mit dieser Bestätigung komme ein Vertrag zustande.

Mit einheitlichen Keywords für SMS- oder MMS-Abos könnten Dienste nun einheitlich gestartet und beendet werden. So starte der Kunde mit START, GO, JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP beende er ihn.

Die Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich im Kodex, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthalte. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, müsse der Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken.

Beim Angebot von Premium-SMS/MMS werde der Preis für die Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma angegeben, ein Hinweis auf zusätzlich anfallende Kosten seien direkt mit der Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben. Mobilfunkkunden könnten Abonnements zudem jederzeit kündigen; allerdings würde das Abo erst zum Ende des Abrechnungszeitraums wirksam.

Anbieter von Premium-SMS- oder MMS-Diensten informieren außerdem per SMS, wenn innerhalb eines Monats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer erreicht werde.


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