Geschenkideen für Weihnachten: Kaufberatung von Tom's Hardware
Anregungen und Ideen für Technik, die unter den Weihnachtsbaum passt. Tom's Hardware hilft bei der Qual der Auswahl. Das preisliche Limit liegt bei 1350 Euro. mehr lesen
Veröffentlichung von DeCSS jetzt doch illegal
Quelle : Tom's Hardware – Kategorie : Weitere...
Tags: veroeffentlichung, von, decss, jetzt, doch, illegal
Der umstrittene DeCSS-Code zur Umgehung von DVD-Verschlüsselung darf nicht veröffentlicht werden, auch eine Verlinkung zu dem Code ist verboten. Zu dieser Entscheidung kam ein US-Berufungsgericht in New York am Mittwoch.
Bereits im August vergangenen Jahres hatten die Richter einer niedrigeren Instanz Eric Corley, dem Betreiber des Hackermagazins "2600.org", die Veröffentlichung des Codes auf seinen Seiten und die Verlinkung auf themenverwandte Sites untersagt.
Die Argumentation Corleys, die Veröffentlichung des Codes sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, lehnte Richter Lewis Kaplan seinerzeit ab. In Zeiten, in denen Viren Computersysteme lahmlegen könnten, von denen eine ganze Nation abhängig ist, "muss eine Gesellschaft den Gebrauch und die Verbreitung eines Codes den Umständen entsprechend kontrollieren können", hieß es in der Urteilbegründung. Code könne für politische oder künstlerische Aussagen benutzt werden, nicht aber zur Verletzung des Urheberrechts.
Die Software war ursprünglich von europäischen Jugendlichen entwickelt worden, um den Betrieb von DVD-Playern unter Linux zu ermöglichen. Durch das dazu notwendige Aufbrechen von Sicherheitscodierungen war es dann auch möglich, DVDs zu kopieren. Corleys Anwälte argumentierten, es gäbe in diesem Fall genügend Aspekte der "fairen Nutzung" auf Grundlage der freien Meinungsäußerung.
Im November hatte allerdings ein kalifornisches Gericht in einem ähnlichen Verfahren entschieden, die Verbreitung des Quellcodes vom DVD-Cracking-Programm DeCSS sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zur Begründung hieß es, die Veröffentlichung des Codes von DeCSS sei mit der Äußerung kontroverser Inhalte vergleichbar und damit von der US-Verfassung als freie Meinungsäußerung geschützt.
Die jüngste Entscheidung bestätigt nun jedoch das lang umstrittene US-Gesetz "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA) von 1998 und stellt einen Sieg besonders für die Filmindustrie dar, die seit zwei Jahren um ein Verbot des DeCSS kämpft. US-Bürgerrechtsinitiativen haben immer wieder kritisiert, dass DMCA viel zu weitreichend sei und durch ein Verbot von Links im Internet das Recht auf freie Meinungsäußerung massiv beschneide.
Reagieren Zurück zur News-Übersicht
- Mainboards mit i845-Chipsatz von Epox
- Microsoft muss Auskunft über Kundendaten erteilen
- Veröffentlichung von DeCSS jetzt doch illegal
- 3dfx.com wird geschlossen
- AMD: Mehr Werbung in Europa
- T-Mobile geht 2002 an die Börse