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Gericht erklärt Verfall von Vodafone-Prepaidkarten für unrechtmäßig

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10:07 - 24. August 2006 von Uwe Kauss

Der Mobilfunkbetreiber Vodafone darf Guthaben auf Prepaid-Karten von Handys nicht einfach verfallen lassen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden. Zudem dürfen die Karten auch nicht vom Anbieter nach einer festgelegten Zeitspanne deaktiviert werden. Die Klage hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereicht - und nun recht bekommen: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone seien ungültig, urteilten die Richter der 12. Zivilkammer. Sie begründen ihren Spruch mit den nach ihrer Ansicht irreführenden Webeaussagen des Unternehmens. Der hatte, wie andere Mobilfunkanbeter auch, mit Argumenten wie „keine Mindestlaufzeit" sowie „ohne Vertragsbindung" geworben. Eine Verfallsfrist sei aber mit einer Mindestumsatzverpflichtung gleichzusetzen.

Dass die Prepaid-Karte nach 15 Monaten verfalle, egal wie hoch das Restguthaben sein, könnte der Kunde nur in den Allgemeinen Geschäftbedingunge nachlesen. Die seien aber erste beim Bestellen zugänglich, was gegen das Transparenzgebot verstoße.

Derzeit telefonieren rund 15 Mllionen Vodafone-Kunden mit Prepaid -Karten. Bereits im Juni hatte das Münchner Oberlandesgericht den Verfall von Prepaid-Karten des Vodafone-Konkurrenten O2 für nicht rechtmäßig erklärt.

Quelle: Tom's Hardware

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