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Weg frei für elektronische Unterschrift

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14:43 - 25. Oktober 2001 von Florian Schmidt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die neue Signaturverordnung beschlossen. Damit sind die Weichen für die elektronische Unterschrift gestellt. Zukünftig kann sich der Kunde im Internet mit Chipkarte, einem Lesegerät und einer Geheimnummer ausweisen. Die elektronische Unterschrift ist gleichrangig mit der handschriftlichen Signatur. Die materiellrechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur waren bereits im Sommer gelegt worden. Die jetzt beschlossene neue Signaturverordnung legt Sicherheitsbestimmungen wie zum Beispiel den Fälschungsschutz fest.

Quelle: Tom's Hardware

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